Die Gleitende Neuwertversicherung dominiert
Die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich eine Neuwertversicherung. Zur Vermeidung einer Unterversicherung werden heute dem Versicherungsnehmer 2 Deckungsmodelle angeboten, und zwar
- als Gleitende Neuwertversicherung auf Basis einer Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914 (vgl. Abschn. 7.1) oder
- als sogenanntes Wohnflächenmodell (vgl. Abschn. 7.2).
Beide Modelle gewähren dem Versicherungsnehmer bei korrekter Anwendung einen umfassenden Deckungsschutz.
Nur selten wird eine Versicherung auf Basis des Neuwerts, des Zeitwerts oder des gemeinen Werts vorgenommen.
7.1 Gleitende Neuwertversicherung
Versicherungswert 1914
Grundlage dieser Versicherungsform ist der Versicherungswert 1914. Dies ist der ortsübliche Neubauwert des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus, ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.
Anpassung an die Baupreise
Die Haftung des Versicherers wird an die Baupreisentwicklung angepasst. Entsprechend verändert sich die Prämie durch Erhöhung oder Verminderung des gleitenden Neuwertfaktors.
Die vereinbarte Versicherungssumme 1914 soll diesem Versicherungswert 1914 entsprechen. Sie gilt als richtig ermittelt, wenn
- sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird;
- der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet;
- der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme 1914 auf seine Verantwortung berechnet.
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