Haufe.de Shop
Service & Support
Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Wohngebäudeversicherung: Versicherungsumfang / 7 Versicherungswert

Wilfried Flagmeier
Sie haben bereits ein Haufe Produkt? Hier anmelden

Die Gleitende Neuwertversicherung dominiert

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung ist grundsätzlich eine Neuwertversicherung. Zur Vermeidung einer Unterversicherung werden heute dem Versicherungsnehmer 2 Deckungsmodelle angeboten, und zwar

  • als Gleitende Neuwertversicherung auf Basis einer Versicherungssumme in Preisen des Jahres 1914 (vgl. Abschn. 7.1) oder
  • als sogenanntes Wohnflächenmodell (vgl. Abschn. 7.2).

Beide Modelle gewähren dem Versicherungsnehmer bei korrekter Anwendung einen umfassenden Deckungsschutz.

Nur selten wird eine Versicherung auf Basis des Neuwerts, des Zeitwerts oder des gemeinen Werts vorgenommen.

7.1 Gleitende Neuwertversicherung

Versicherungswert 1914

Grundlage dieser Versicherungsform ist der Versicherungswert 1914. Dies ist der ortsübliche Neubauwert des im Versicherungsschein bezeichneten Gebäudes entsprechend seiner Größe und Ausstattung sowie seines Ausbaus, ausgedrückt in den Preisen des Jahres 1914. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

Anpassung an die Baupreise

Die Haftung des Versicherers wird an die Baupreisentwicklung angepasst. Entsprechend verändert sich die Prämie durch Erhöhung oder Verminderung des gleitenden Neuwertfaktors.

Die vereinbarte Versicherungssumme 1914 soll diesem Versicherungswert 1914 entsprechen. Sie gilt als richtig ermittelt, wenn

  • sie aufgrund einer vom Versicherer anerkannten Schätzung eines Bausachverständigen festgesetzt wird;
  • der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend angibt und der Versicherer diesen Betrag auf seine Verantwortung umrechnet;
  • der Versicherungsnehmer Antragsfragen nach Größe, Ausbau und Ausstattung des Gebäudes zutreffend beantwortet und der Versicherer hiernach die Versicherungssumme 1914 auf seine Verantwortung berechnet.

Veränderungen sind anzuzeigen

Nachträgliche Änderungen der Bausubstanz, insbesondere durch wertsteigernde Um-, An- oder Ausbauten, sind dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Weitgehender Unterversicherungsverzicht

Wird die Versicherungssumme 1914 in der oben beschriebenen Weise ermittelt und vereinbart, verzichtet der Versicherer auf den Einwand einer Unterversicherung. Ergibt sich jedoch im Versicherungsfall, dass die Beschreibung des Gebäudes und seiner Ausstattung von den tatsächlichen Verhältnissen bei Vertragsabschluss abweicht und ist dadurch die Versicherungssumme 1914 zu niedrig bemessen, so gilt der Unterversicherungsverzicht nicht, wenn die abweichenden Angaben auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beruhen.

7.2 Das Wohnflächenmodell

Die Verbundene Wohngebäudeversicherung kann auch nach dem sog. Wohnflächenmodell ohne Angabe einer Versicherungssumme abgeschlossen werden. Für die Entschädigung ist die im Versicherungsantrag beschriebene Bauausgestaltung maßgebend. Ist die Gebäudebeschreibung richtig erfolgt, besteht im Schadensfall ausreichender Versicherungsschutz für die Wiederherstellung des versicherten Gebäudes sowie für die Wiederherstellung oder die Reparatur der versicherten Sachen.

Dabei bildet der tatsächlich eingetretene Schaden zum ortsüblichen Neubauwert die Höchstgrenze.

Grundlage für eine volle Entschädigungsleistung des Versicherers ist eine genaue Beschreibung des zu versichernden Gebäudes. Gefragt wird nach der Wohnfläche, die aus der Grundfläche aller Räume eines Gebäudes einschließlich der Hobbyräume ermittelt wird. Weiterhin sind der Gebäudetyp (wird durch die Dachform bestimmt), Bauausgestaltung (Bauart und Ausstattungsmerkmale, z. B. Voll- oder Teilunterkellerung, Dachausbau, Fachwerk, Art der sanitären Ausstattung des Gebäudes) maßgebend.

Veränderungen sind anzuzeigen

Verändert sich nach Vertragsschluss ein für die Beitragsberechnung zugrunde liegender Umstand (Fläche, Gebäudetyp, Bauausführung und -ausstattung, Nutzung oder sonstige Merkmale, die für die Beitragsberechnung erheblich sind), so hat der Versicherungsnehmer dies dem Versicherer unverzüglich anzuzeigen.

Weitgehender Unterversicherungsverzicht

Bei korrekter Gebäudebeschreibung verzichtet der Versicherer auf den Einwand der Unterversicherung.

7.3 Sonstige Versicherungswertregelungen

Neuwertversicherungsalternativen

Abweichend von der Gleitenden Neuwertversicherung und der Versicherung nach der Wohnfläche können auf aktueller Preisbasis alternativ folgende Versicherungswerte vereinbart werden:

  • der Neuwert

    Dies ist der ortsübliche Neubauwert. Hierzu gehören auch Architektengebühren sowie sonstige Konstruktions- und Planungskosten.

  • der Zeitwert

    Der Zeitwert errechnet sich aus dem Neuwert abzüglich der Wertminderung, die sich aus Alter und Abnutzung ergibt.

    Zum Abbruch bestimmte Gebäude

    Bei Gebäuden, die zum Abbruch bestimmt oder sonst dauernd entwertet sind, ist nur noch der erzielbare Verkaufspreis ohne Grundstücksanteile versichert (gemeiner Wert). Eine dauernde Entwertung liegt insbesondere vor, wenn die Gebäude für ihren Zweck nicht mehr zu verwenden sind.

    Zur Begrenzung der Entschädigung bei Vereinbarung eines dieser Versicherungswerte siehe "Wohngebäudeversicherung: Entschädigungsberechnung und Obliegen...

Dieser Inhalt ist unter anderem im VerwalterPraxis Gold enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen


Meistgelesene Beiträge
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4 Wie groß sind die Grenzabstände?
    5.740
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht
    800
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.6 Niedersachsen
    631
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.1 Baden-Württemberg
    476
  • Gerüche aus der Nachbarschaft / 2.7 Rauchen auf dem Balkon
    408
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.12 Schleswig-Holstein
    343
  • Geh- und Fahrrecht
    285
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.5 Hessen
    240
  • Wärmepumpen / 6.2 Absetzbare Kosten bei der Einkommenssteuer für Gebäudesanierung
    240
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.8 Rheinland-Pfalz
    198
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 8 Die Ausschlussfrist für den Beseitigungs- und Rückschnittsanspruch
    171
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken
    162
  • Betretungsrechte im Nachbarrecht
    160
  • Abfall, Müll und Verwahrlosung im Nachbarrecht / 1 Lagerung von Müll/Abfall auf dem Nachbargrundstück
    133
  • Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten
    125
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.13 Thüringen
    112
  • Grenzabstand für Bäume, Sträucher und Hecken / 4.4 Brandenburg
    94
  • Mietrecht (ZertVerwV) / 3.2 Kündigung aus wichtigem Grund
    93
  • Grunddienstbarkeit / 8.2.2 Verjährung
    80
  • Gebäudeeinsturz und herabfallende Gebäudeteile (Verkehrssicherung)
    70
Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt VerwalterPraxis Gold
Top-Themen
Downloads
Zum Haufe Shop

Produktempfehlung


Zum Thema Immobilien
Tipps für Immobilieneigentümer: Haus richtig gegen Elementarschäden versichern
Hochwasser Flutschäden Elementarschäden
Bild: Pixabay

Nach Starkregen und Überschwemmungen sind Wohngebäude schnell ruiniert. Wer kommt nach der Katastrophe für die Schäden auf? Wann ist eine zusätzliche Elementarschadenversicherung sinnvoll? Ein Check für Hauseigentümer.


Haufe Shop: Praxiswissen für Immobilienmakler
Praxiswissen für Immobilienmakler
Bild: Haufe Shop

Dieses Fachbuch führt Sie in das Maklerrecht ein und zeigt, welche persönlichen und fachlichen Voraussetzungen Sie als Immobilienmakler benötigen. Zudem informiert es Sie über aktuelle Rechtsprechung und Änderungen zum Bestellerprinzip mit der Provisionsregelung für Immobilienmakler bis hin zu den Pflichtangaben zum Energieausweis in Immobilieninseraten. Rechtssichere und verständliche Erklärungen helfen Ihnen, alle Anforderungen sicher umzusetzen!


Wohngebäudeversicherung: Entschädigungsberechnung und Obliegenheiten im Versicherungsfall
Wohngebäudeversicherung: Entschädigungsberechnung und Obliegenheiten im Versicherungsfall

Zusammenfassung Überblick Die Berechnung der Entschädigung hängt maßgeblich davon ab, ob es sich um Zerstörung, Abhandenkommen oder nur eine Beschädigung handelt. Wer die Obliegenheiten im Versicherungsfall verletzt, riskiert, dass der Versicherer von seiner ...

4 Wochen testen


Newsletter Immobilien
Bild: Haufe Online Redaktion
Newsletter ImmobilienVerwaltung

Aktuelle Informationen aus dem Bereich Immobilienverwaltung frei Haus - abonnieren Sie unseren Newsletter:

  • Rechtsprechung
  • Miet- und Wohnungseigentumsrecht
  • energetische Sanierung
Pflichtfeld: Bitte geben Sie eine gültige E-Mail Adresse ein.
Sie müssen den AGB zustimmen
Haufe Fachmagazine
Zum Immobilien Archiv
Themensuche A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z #
Haufe Group
L'Immo-Podcast: Alle Folgen
Haufe Onlinetraining
Haufe HR-Software
Haufe Digitale Personalakte
Haufe Akademie
rudolf.ai - Haufe meets AI
Weiterführende Links
RSS
Newsletter
FAQ
Mediadaten
Presse
Editorial Code of Conduct
Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Netiquette
Sitemap
Buchautor:in werden bei Haufe
Kontakt

Kontakt & Feedback
AGB

Compliance
Datenschutz
Impressum
Haufe Immobilien Shop
Immobilien Lösungen
Immobilien-Verwaltung Produkte
Wohnungswirtschaft Lösungen
Private Vermietung Produkte
Alle Immobilien Produkte
 

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren