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Wirtschaftliche Neugründung auch bei Neustart aus der Liquidation

Dr. iur. Stefan Lammel
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Zusammenfassung

Die Grundsätze wirtschaftlicher Neugründung finden auch bei einer Wiederaufnahme des Geschäftsbetriebs einer Gesellschaft in Liquidation Anwendung.

Hintergrund

Eine Vorbelastungshaftung nach diesen Grundsätzen trifft die Gesellschafter allerdings nur unter den Voraussetzungen und in den Grenzen, die auch außerhalb der Liquidation gelten. Die Haftung ist danach auf die im Zeitpunkt der wirtschaftlichen Neugründung bestehende Unterbilanz begrenzt und greift nur, wenn die Gesellschaft zu diesem Zeitpunkt kein aktives Unternehmen mehr betreibt.

Die GmbH im Streitfall wurde im Jahr 2002 als S-GmbH gegründet und im Handelsregister eingetragen. Ende 2004 wurde die Gesellschaft aufgelöst und der Alleingesellschafter als Liquidator bestellt. Im Jahr 2005 ruhte der Geschäftsbetrieb. Anfang 2006 wurde die Fortsetzung der GmbH beschlossen, die im April 2006 den Geschäftsbetrieb wieder aufnahm. Im Zuge dessen trat der Alleingesellschafter seinen Geschäftsanteil an die Beklagte ab und die Gesellschafterversammlung beschloss die Firma in "T-GmbH" zu ändern. Ende 2009 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der GmbH eröffnet. Der Insolvenzverwalter nahm die Gesellschafterin auf Ausgleich der zum Zeitpunkt der Insolvenzeröffnung gegebenen Unterbilanz in Anspruch.

BGH, Urteil v. 10.12.2013, II ZR 53/12

Nachdem die Vorinstanzen dem Insolvenzverwalter Recht gegeben hatten, bestätigte der Bundesgerichtshof zwar in Übereinstimmung mit der ganz herrschenden Meinung in der Rechtsliteratur, dass die Grundsätze der wirtschaftlichen Neugründung und die hieraus folgende Vorbelastungshaftung der Gesellschafter auch auf Gesellschaften in Liquidation Anwendung finden. Die Entscheidung der Vorinstanzen war trotzdem aufzuheben. Hierzu verwies der Bundesgerichtshof zum einen auf seine s...

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