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Warum sind regelmäßige Lärm- und Vibrationsmessungen notwendig?

Dipl.-Biol. Bettina Huck
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Zusammenfassung

 
Überblick
  • Lärm und Vibration können die Gesundheit der Beschäftigten schädigen.
  • Auslösewerte bzw. Expositionsgrenzwerte müssen eingehalten und ggf. Schutzmaßnahmen festgelegt und umgesetzt werden.
  • Kann nicht sicher ermittelt werden, ob die Werte eingehalten werden, sind Messungen erforderlich.
  • Messungen müssen dem Stand der Technik entsprechen und von einer fachkundigen Person mit geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden.
  • Eine einmalige Messung genügt nicht, da sich Stand der Technik, gesetzliche Vorgaben und betriebliche Bedingungen laufend verändern.

1 Details

Die Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung legt für Lärm obere und untere Auslösewerte und für Vibrationen Auslösewerte und Expositionsgrenzwerte fest. Auslösewerte dienen als Warngrenze bzw. Einschreitgröße, bei Überschreiten müssen Maßnahmen zum Vermeiden bzw. Verringern ergriffen werden (vgl. TRLV Lärm Teil 3 und TRLV Vibrationen Teil 3). Ob Maßnahmen im Hinblick auf Vibrationen wirksam sind, kann in einigen Fällen nur durch Messungen ermittelt werden.

1.1 Auslösewerte, Expositionsgrenzwerte

1.1.1 Lärm

In § 6 LärmVibrationsArbSchV sind obere und untere Auslösewerte für Lärmbelastungen festgelegt. Die Werte beziehen sich auf eine 8-Stunden-Schicht und legen die durchschnittliche Lärmbelastung sowie einen Höchstwert fest:

  • obere Auslösewerte LEX, 8 h = 85 dB (A) bzw. LpC, peak = 137 dB (C)
  • untere Auslösewerte LEX, 8 h = 80 dB (A) bzw. LpC, peak = 135 dB (C)

Bei der Anwendung dieser Werte wird die dämmende Wirkung eines persönlichen Gehörschutzes nicht berücksichtigt.

1.1.2 Vibrationen

§ 9 LärmVibrationsArbSchV regelt Expositionsgrenzwerte und Auslösewerte bei Vibrationsexposition sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Verringerung. Für Hand-Arm- bzw. Ganzkörpervibrationen gelten verschiedene Auslöse- und Expositionsgrenzwerte. Sie sind bezogen auf durchschnittliche Werte einer 8-Stunden...

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