Andreas Lott
, Prof. Dr. Rainer von Kiparski †
Zusammenfassung
Als verkettete Anlage (Maschinenanlage, komplexe Anlage) wird im allgemeinen Sprachgebrauch eine Anlage aus mehreren Maschinen bezeichnet, die zusammenwirken sollen und dazu so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren.
In der EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG werden neben den Einzelmaschinen auch Regelungen für die sog. "Gesamtheit von Maschinen" getroffen. Da die Regelungen der Maschinenrichtlinie hier nicht eindeutig sind, hat das BMAS am 5.5.2011 in Abstimmung mit den Ländern und den Unfallversicherungsträgern das Interpretationspapier "Gesamtheit von Maschinen" veröffentlicht, das die Voraussetzungen für verkettete Anlagen definiert und diesen Sachverhalt eindeutig regelt.
"Leitfaden für die Anwendung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG – § 38 Gesamtheit von Maschinen" (Auflage 2.3 – April 2024)
1 Was sind verkettete Anlagen?
Die Maschinenrichtlinie (2006/42/EG) regelt das Inverkehrbringen und somit den freien Warenverkehr von Maschinen im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). In der EG-Maschinenrichtlinie wird der Begriff "Maschine" sehr weit gefasst.
Eine Maschine ist eine "Gesamtheit von Maschinen die so angeordnet und betätigt werden, dass sie als Gesamtheit funktionieren" (Art. 2a 2006/42/EG). Im allgemeinen Sprachgebrauch werden diese als Maschinenanlage, verkettete Anlage oder komplexe Anlage bezeichnet.
Verkettete Anlagen in diesem Sinne können z. B. Maschinenanlagen in der Metallverarbeitung, Papiermaschinen, Fertigungsstraßen in der Automobilindustrie, aber auch Anlagen in der Nahrungsmittelproduktion wie z. B. Getränkeabfüllanlagen sein.
2 Anforderungen
Wenn der Betreiber einzelne Maschinen zukauft und zu einer Gesamtanlage zusammenbaut, ist er verpflichtet diesen Zusammenbau ebenfalls nach den Anforderungen der Maschinenrichtlinie z...