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Sponsoringeinnahmen: Steuerrechtlich sicher einordnen und Fallen vermeiden

Ulrich Goetze
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Zusammenfassung

Beim Sponsoring werden Vereine durch Unternehmen unterstützt, insbesondere in sportlichen, kulturellen oder ähnlichen gesellschaftlichen Bereichen. Der Sponsor verspricht sich wirtschaftliche Vorteile für sein Unternehmen, die insbesondere auch in der Sicherung oder Erhöhung des unternehmerischen Ansehens liegen können oder er wirbt für Produkte seines Unternehmens. Das ist insbesondere der Fall, wenn der Verein als Gegenleistung auf Plakaten, Veranstaltungshinweisen, in Ausstellungskatalogen, auf seinen Fahrzeugen oder anderen Gegenständen auf das Unternehmen als Sponsor beziehungsweise auf dessen Produkte werbewirksam hinweist. Dies gilt gleichermaßen bei der Verwendung von Schriftzug oder Emblemen des Sponsors. Weiterhin können Werbeleistungen eines Vereins an einen Dritten (Agentur) gegen Entgelt verpachtet werden. In diesen Fällen sind die Erlöse beim Verein steuerlich im Bereich der Vermögensverwaltung zu erfassen. Wie Sie die verschiedenen Formen des Sponsorings steuerrechtlich richtig und hinsichtlich ihrer steuerlichen Auswirkungen am günstigsten einordnen, lesen Sie in diesem Beitrag.

 

Die 5 häufigsten Fallen

1. Die Erlöse aus Sponsoringmaßnahmen werden nicht zutreffend erfasst

Die steuerliche Einordnung von Sponsoring-Einnahmen muss in jedem Einzelfall sorgfältig auf ihre steuerlichen Auswirkungen überprüft werden. Je nach Ausgestaltung können sich unliebsame Steuerbelastungen ergeben.

2. Sachleistungen des Sponsors werden in der Buchhaltung nicht erfasst

Alle Geschäftsvorfälle müssen in der Buchführung des Vereins erfasst werden. Dazu gehören auch Sachleistungen, die der Sponsor zur Unterstützung des Vereins allgemein oder für einzelne Veranstaltungen gewährt. Vereinskleidung, Getränke, Fahrzeuge und Ähnliches müssen mit ihrem Wert als tauschähnlicher Umsatz erfa...

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