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Social Media

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Zusammenfassung

 
Begriff

Social Media (soziale Netzwerke) werden immer mehr genutzt, auch von Arbeitnehmern. Dies kann gewinnbringend vom Arbeitgeber eingesetzt werden, birgt aber auch eine Reihe von Risiken. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind in weiten Bereichen noch ungeklärt. In Einzelfällen kann durch Social-Media-Guidelines die Rechtssicherheit erhöht werden; trotz ihrer nur begrenzten rechtlichen Wirksamkeit sind sie aufgrund ihrer Appellfunktion zu empfehlen. Je nach Ausgestaltung der Guide­lines sind hierbei Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats zu beachten.

Arbeitsrecht

1 Nutzen und Gefahren aus Arbeitgebersicht

Der Vorteil der aktiven Nutzung von Social Media durch ein Unternehmen liegt sicherlich zu weiten Teilen in der Selbstdarstellung der Firma. Neben formellen Präsentationen auf der firmeneigenen Website wird das Image eines Unternehmens in zunehmendem Maße durch indirekte Äußerungen von Bewerbern, Arbeitnehmern, Kunden und Geschäftspartnern geprägt. Da Bewerber, bevor sie ihre Bewerbung abschicken oder zum Vorstellungsgespräch erscheinen, regelmäßig das Unternehmen "googeln", können positive wie auch negative Kommentare von Bewerbern, Arbeitnehmern oder ausgeschiedenen Mitarbeitern entscheidenden Einfluss auf die Mitarbeitergewinnung haben. Nimmt der Arbeitgeber dies in Teilen in seine eigene Hand, sorgt er (indirekt) für positives Feedback; unterbindet er (z. B. im Rahmen von Aufhebungsverträgen) negatives öffentliches Nachkarten durch ausgeschiedene Mitarbeiter, kann ihn dies als einen attraktiven Arbeitgeber auf dem Arbeitsmarkt erscheinen lassen.

Vertriebsaktivitäten stützen sich heute in nicht zu vernachlässigendem Umfang auf die Nutzung von Social Media durch die Vertriebsmitarbeiter. Während früher im Wesentlichen das Telefon und der persönliche Besuch die Mittel der Werbung waren, kann der (potenzielle) Kunde heute ...

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