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Singapur / O. Steuerrecht

Thomas Busching, Knut Unger
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I. Überblick

 

Rz. 177

Die wichtigsten Steuergesetze Singapurs sind:

▪ der Income Tax Act,
▪ der Economic Expansion Incentives (Relief from Income Tax) Act,
▪ der Property Tax Act,
▪ der Stamp Duties Act und
▪ der Goods and Services Tax Act.
 

Rz. 178

Daneben verfügt Singapur über ein ausgesprochen dichtes Netz von Doppelbesteuerungsabkommen, u.a. mit der Bundesrepublik Deutschland, Liechtenstein, Luxemburg, Österreich und der Schweiz sowie über eine Reihe von Free Trade Agreements, z.B. mit der EU, den USA, Japan, Australien, China, Korea und Indien. Singapur ist darüber hinaus Teil des Regional Comprehensive Economic Partnerships zwischen 15 Staaten der Region, der bislang größten Freihandelszone der Welt.

 

Rz. 179

Zuständige Behörde ist die IRAS, die Inland Revenue Authority of Singapore. Alle wesentlichen Informationen sind unter www.iras.gov.sg verfügbar.

 

Rz. 180

Auch die Finanzgerichte Singapurs sind vom Common Law geprägt. Steuerrechtliche Entscheidungen aus Großbritannien haben in Singapur zwar nur "persuasive authority" und sind nicht unmittelbar bindend. Sie sind jedoch von hoher indirekter Bedeutung. Die Beachtung der Rechtsprechung in Großbritannien ist daher dringend anzuraten.

II. Besteuerung der Gesellschaft

 

Rz. 181

Für die Unternehmensbesteuerung ist die Corporate Income Tax (Körperschaftsteuer) und damit der Income Tax Act von entscheidender Bedeutung. Dieser wird jährlich angepasst, um die im Jahreshaushaltsplan (Budget) beschlossenen Änderungen umzusetzen. Der Haushaltsplan wird vom Finanzminister in einer Rede vor dem Parlament in aller Regel erst im Frühjahr des darauffolgenden Jahres bekannt gegeben. Das führt in Singapur zu dem etwas eigenwillig anmutenden Zustand, dass man erst nach dem Ablauf des Steuerjahres erfährt, zu welchem Steuersatz die im Vorjahr erzielten Einkünfte zu versteuern sind.

 

Rz. ...

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