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Praxis-Beispiele: Rabattfreibetrag / 15 Bonuspunkte

Peter Schmitz
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Sachverhalt

Einem Außendienstmitarbeiter werden bei einer Hotelkette für jede berufliche Übernachtung Bonuspunkte gutgeschrieben. Im Laufe des Jahres sammelt er 100 Bonuspunkte, die für eine kostenlose Wochenendübernachtung mit der Familie eingesetzt werden können. Bei regulärer Buchung würde die Übernachtung 240 EUR kosten.

Darüber hinaus werden dem Arbeitnehmer für das Betanken seines Dienstwagens Bonuspunkte bei einer Tankstellenkette gutgeschrieben. Die Punkte können bei der Tankstellenkette zum Erwerb von Sachprämien (Koffer, Sportkleidung etc.) eingelöst werden. Der Wert der Gegenstände beträgt im laufenden Kalenderjahr rund 50 EUR.

Wie sind die durch die Bonuspunkte erlangten Vorteile und Sachgegenstände von 290 EUR lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu behandeln?

Ergebnis

Die Vorteile aus den dienstlich erworbenen Bonuspunkten sind beim Arbeitnehmer aufgrund der Nutzung zu privaten Zwecken grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Rabatte von Dritten führen immer zu steuerpflichtigem Arbeitslohn, wenn sie als Entlohnung für die individuelle Arbeitsleistung anzusehen sind. Dazu gehören alle Vorteile, Ersparnisse und Zuwendungen, die "für" eine Arbeitsleistung gewährt werden, unabhängig davon, ob die Leistungen vom Arbeitgeber oder aufgrund des Arbeitsverhältnisses von einem Dritten gewährt werden. Es reicht aus, dass der Arbeitnehmer Leistungen erhält, weil er beruflich unterwegs ist oder weil er bei diesem Arbeitgeber beschäftigt ist. Sowohl die kostenlose Übernachtung mit der Familie, als auch die von der Tankstellenkette erhaltenen Sachprämien sind steuer- und sozialversicherungspflichtig.

Auch Vorteile und Zahlungen, die nicht der Arbeitgeber selbst, sondern ein Dritter gewährt, müssen steuerlich erfasst und ggf. dem steuerpflichtigen Arbei...

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