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Patientenquittung

Yvonne Ehrmann
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Zusammenfassung

 
Begriff

Bei der Patientenquittung handelt es sich um einen schriftlichen Beleg für gesetzlich versicherte Patienten über die zulasten der Krankenkasse erbrachten Leistungen und deren vorläufige Kosten. Sie kann auf Verlangen vom Vertrags(zahn)arzt oder dem Krankenhaus ausgestellt werden. Die Krankenkassen haben auf Antrag ihren Versicherten eine Aufstellung über in Anspruch genommene Leistungen und deren Kosten auszustellen. Dies ist die sog. "Versicherteninformation" oder auch "Leistungsaufstellung".

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Sozialversicherung: Die Verpflichtung der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Ärzte, den Versicherten auf Verlangen eine Patientenquittung auszustellen, enthält § 305 Abs. 2 SGB V. Die Versicherteninformation der Krankenkasse ist in § 305 Abs. 1 SGB V geregelt. Das Bundessozialgericht hat in seiner Entscheidung vom 7.12.2004 diese Verpflichtung bestätigt (BSG, Urteil v. 7.12.2004, B 1 KR 38/02 R).

1 Ausstellung durch den Arzt

1.1 Ziel

Für viele Patienten ist das Abrechnungssystem der Ärzte nicht durchsichtig. Vielfach wird Ärzten unterstellt, dass sie fehlerhaft abrechnen und den Krankenkassen Leistungen in Rechnung stellen, die nicht erbracht wurden.

Die Patientenquittung soll

  • das Kostenbewusstsein der Versicherten erhöhen und
  • mehr Transparenz im Leistungs- und Abrechnungsgeschehen bewirken.

Diese erhöhte Transparenz soll auch zu einem verstärkten Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient beitragen. Der Patient erfährt, welche Leistungen er erhalten hat und in welcher Höhe diese vom Arzt mit der Krankenkasse abrechnet werden.

Der Begriff "Patientenquittung" ist insofern irreführend, als der Vertragsarzt oder das Krankenhaus weder eine Rechnung ausstellt noch eine Zahlung des Patienten quittiert. Vielmehr handelt es sich um eine reine Information des Patienten üb...

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