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Mitwirkung und Mitbestimmung bei der Berufung von Sicher ... / 2.2.3 Umsetzung der Mitbestimmung – Mustertext einer Betriebsvereinbarung

Julius Scheil, Joachim Schwede †
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Es empfiehlt sich auf alle Fälle der Abschluss einer Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat nach § 77 BetrVG im Rahmen der der Mitbestimmung unterliegenden Aspekte. Auch und gerade um der Situation gerecht zu werden, dass verschieden "starke" Mitgestaltungsrechte des Betriebsrats in diesem Zusammenhang wirken können.[1]

 

Hier ein Mustertext einer solchen Betriebsvereinbarung:

1. Bestellung

Geschäftsleitung und Betriebsrat bestellen für alle Bereiche des Betriebes Sicherheitsbeauftragte.

Die Zahl und die jeweiligen Einsatzbereiche der Beauftragten wird unter Überprüfung folgender Kriterien festgelegt:

  1. Welche Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen im Unternehmen?
  2. Wer hat die erforderliche räumliche Nähe zu den Beschäftigten?
  3. Wer hat die erforderliche zeitliche Nähe zu den Beschäftigten?
  4. Wer hat die fachliche Nähe zu den Beschäftigten?
  5. Wie viele Beschäftigte sind konkret betroffen und damit zu betreuen?

Aus dieser Festlegung ergeben sich die Zahl der zu bestellenden Sicherheitsbeauftragten sowie die Anforderungsprofile derjenigen, die bestellt werden können.

 

2. Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten

Aufgabe der Sicherheitsbeauftragten ist es, die Geschäftsleitung und die Vorgesetzten bei der Durchführung der Unfallverhütungsmaßnahmen zu unterstützen, die Mitarbeitenden zu sicherheitsbewusstem Verhalten und zur Benutzung der Arbeitsschutzeinrichtungen und -ausrüstungen anzuhalten, Sicherheitsmängel unverzüglich dem zuständigen Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung zu melden, Informationen über Arbeitssicherheit an die Mitarbeitenden weiterzuleiten und sich an Unfalluntersuchungen und Betriebsbegehungen z. B. der Berufsgenossenschaft zu beteiligen.

Diese Aufgabenbeschreibung kann auch exakter gefasst werden, wenn die o. g. Anforderungsprofile, die im Mitbestimmungsprozess festge...

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