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Medizinischer Dienst (MD) / 1 Organisation

Yvonne Ehrmann
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1.1 Körperschaft des öffentlichen-Rechts

Der MD ist ab 1.1.2020 eine eigenständige Körperschaft des öffentlichen Rechts. In der Regel gibt es in jedem Bundesland einen MD.[1]

[1] § 278 SGB V.

1.2 Finanzierung

Der MD wird von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Die Beträge richten sich nach der Anzahl der Mitglieder.[1]

[1] § 280 SGB V.

1.3 Organe

Die Organe des MD sind der Verwaltungsrat und der Vorstand. Die Rechtsaufsicht über die Medizinischen Dienste obliegt jeweils dem zuständigen Landes- oder Bundesministerium.

Der Verwaltungsrat besteht aus 23 Vertretern – 16 Vertreter der Krankenkassen (je zur Hälfte Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite) und 5 Vertreter der Patienten, der Pflegebedürftigen, Verbraucherverbände sowie Ärzteschaft und Pflegeberufe sowie 2 Mitglieder ohne Stimmrecht.

1.3.1 Aufgaben des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat

  • beschließt die Satzung,
  • legt Richtlinien für die Arbeit des MD fest,
  • stellt den Haushaltsplan fest und
  • wählt den Vorstand.

1.3.2 Aufgaben des Vorstands

Der Vorstand wird aus dem Vorstandsvorsitzenden und der Stellvertreterin/dem Stellvertreter gebildet und

  • führt die Geschäfte des MD,
  • stellt den Haushaltsplan auf und
  • vertritt den MD gerichtlich und außergerichtlich.[1]
[1] § 279 SGB V.

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