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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Mitarbeiterkapitalbeteiligung / E. Steuerliche Folgewirkungen

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Rz. 168

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Die Aufwendungen des ArbN für den Erwerb der Vermögensbeteiligung sind regelmäßig nicht beruflich veranlasst, sondern dienen der Vermögensbildung; sie sind deshalb keine > Werbungskosten, auch wenn sie an den ArbG gezahlt werden. Soweit beim Erwerb der Vermögensbeteiligung die Steuerbefreiung des § 3 Nr 39 EStG (> Rz 50 ff) in Anspruch genommen wird, verbietet überdies § 3c EStG den WK-Abzug. Die Anschaffungskosten für eine Quelle der Einkünfte aus KapVerm im Rahmen der Überschusseinkünfte führen nicht zu WK/BA.

 

Rz. 169

Stand: EL 139 – ET: 09/2024

Werden zunächst Aktien verbilligt vom ArbN erworben und wird der dabei erlangte geldwerte Vorteil danach wieder eingebüßt, weil die Aktien im Zuge der Rückabwicklung des Mitarbeiteraktienprogramms an den ArbG zurückgegeben werden, entstehen dem ArbN negative Einnahmen bzw WK. Die Höhe des Erwerbsaufwands bemisst sich nach dem ursprünglich gewährten und als > Arbeitslohn behandelten geldwerten Vorteil (BFH 226, 317 = BStBl 2010 II, 299 mwN). Sofern die Besteuerung nach § 19a EStG hinausgeschoben wurde, reduziert sich der zu versteuernde Vorteil iRd nachgeholten Besteuerung (> Rz 147 ff). Überträgt ein ausscheidender ArbN Gesellschaftsanteile zu einem unter dem Verkehrswert liegenden Verkaufspreis an den ArbG zurück, führt ein Veräußerungsverlust aus seiner Kapitalbeteiligung nicht allein deshalb zu WK oder negativen Einnahmen, weil die Beteiligung wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses veräußert wird; erforderlich ist vielmehr, dass ein solcher Verlust in einem steuerlichen Veranlassungszusammenhang mit dem Dienstverhältnis steht und nicht auf der Nutzung der Beteiligung als Kapitalertragsquelle beruht (BFH 226, 321 = BStBl 2010 II, 198). Bei der nachträglichen Besteuerung gemäß § 19a EStG...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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