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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Kraftfahrzeuggestellung / 1. Gestellung des Kraftfahrzeugs zur eigenen Benutzung

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Rz. 20

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Ist ein betriebliches Kfz dem ArbN zur Privatnutzung überlassen (> Rz 2), bewertet § 8 Abs 2 Sätze 2 ff iVm § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG typisierend den geldwerten Vorteil für Lohn- und andere Überschusseinkünfte. Für die Gewinneinkünfte (§ 2 Abs 2 Satz 1 Nr 1 EStG) regelt § 6 Abs 1 Nr 4 Sätze 2, 3 EStG Entsprechendes unmittelbar.

 

Rz. 21

Stand: EL 136 – ET: 11/2023

Kraftfahrzeug idS ist ein Kraftwagen (Pkw/SUV); ein Pickup (EFG 2008, 1448 zu Chevrolet K 1500 Silverado), ein Motorrad, ein Motorroller sowie ein Elektrofahrrad (E-Bike), das verkehrsrechtlich als Kfz eingeordnet wird, weil der Motor auch Geschwindigkeiten über 25 km/h unterstützt. Auch ein Campingfahrzeug/Wohnmobil ist ein Kfz idS (BFH 197, 142 = BStBl 2002 II, 370). Ebenso ein Einsatzleitwagen der Feuerwehr (EFG 1998, 811; vgl aber > Rz 24/1) oder ein für den normalen Straßenverkehr zugelassener Rennwagen (EFG 2009, 168 zu umgebautem Porsche 911). Auch ein Kombinationskraftwagen (off-road-car; Geländewagen) mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t ist ein Kraftfahrzeug iSd § 6 Abs 1 Nr 4 Satz 2 EStG (BFH 201, 499 = BStBl 2003 II, 472).

Anders hat die Rechtsprechung einen sog Werkstattwagen beurteilt (BFH 224, 108 = BStBl 2009 II, 381 – hier: zweisitziger Kastenwagen – mit Ausführungen zur Begriffsabgrenzung). Danach gilt die 1-%-Regelung nicht für Fahrzeuge, die aufgrund ihrer objektiven Beschaffenheit und Einrichtung typischerweise so gut wie ausschließlich nur zur Beförderung von Gütern bestimmt sind (H 8.1 (9–10) "Werkstattwagen" LStH). Auf Taxen ist die 1-%-Regelung hingegen anwendbar (BFH 263, 158 = BStBl 2019 II, 229), zum anzusetzenden Preis > Rz 25.

Für Lkw oder Zugmaschinen iSd KfzStG soll § 8 Abs 2 Sätze 2 bis 5 EStG nicht angewendet werden (BMF vom 18.11.2...

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Weitere Inhalte finden Sie u.a. in folgendem Produkt Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel)

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