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Hilbert/Wolf, ABC-Führer LSt, Job-Ticket / I. Steuerfreier Sachbezug nach § 3 Nr 15 EStG

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Rz. 6

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Seit dem 01.01.2019 kann der Sachbezug (> Rz 5) jedoch nach § 3 Nr 15 EStG steuerfrei sein (zu dieser Befreiungsvorschrift etwa Nacke, NWB 2019, 508 [511–517]; ergänzend > BahnCard Rz 18). Voraussetzung dafür ist, dass die Zuwendung des ArbG zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird (> Zusätzlicher Arbeitslohn). Darüber hinaus gilt die Steuerbefreiung nur für bestimmte Fahrten im Fernverkehr (> Rz 12 ff) sowie für den Nahverkehr (> Rz 16 ff). Soweit der Sachbezug steuerfrei ist, mindert er die > Entfernungspauschale (> Rz 19 ff). Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale kann durch eine Pauschalierung vermieden werden (> Rz 36 ff).

 

Rz. 7

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Zur lohnsteuerlichen Behandlung von Zuschüssen des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für den ÖPNV während der Gültigkeitsdauer des vom 01.06.2022 bis zum 31.08.2022 befristet angebotenen sog 9-EUR-Tickets vgl BMF vom 30.05.2022, BStBl I 2022, 922.

 

Rz. 8, 9

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Randziffern einstweilen frei.

1. Job-Tickets für den Fernverkehr

 

Rz. 10

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Nach § 3 Nr 15 Satz 1 EStG sind ua Zuschüsse des ArbG zu den Aufwendungen des ArbN für Fahrten mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Linienverkehr (ohne Luftverkehr) zwischen Wohnung und > Erste Tätigkeitsstätte, einem Sammelpunkt oder einer weiträumigen Arbeitsstätte steuerfrei. Nach § 3 Nr 15 Satz 2 EStG gilt diese Steuerbefreiung auch dann, wenn es sich um einen ArbN eines Verkehrsbetriebes handelt, der die Leistung kostenlos oder verbilligt in Anspruch nehmen kann. Für ArbN im Ruhestand gilt die Steuerbefreiung nicht, weil diese nicht mehr zur Arbeit fahren.

 

Rz. 11

Stand: EL 138 – ET: 06/2024

Privatfahrten im Fernverkehr sind von der Steuerbefreiung nicht erfasst. Überlässt ein ArbG einem ArbN eine Fahrkarte für Fahrt...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Hilbert, ABC-Führer Lohnsteuer (Schäffer-Poeschel) enthalten. Sie wollen mehr?

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