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Fortbildung/Weiterbildung / Sozialversicherung

Stefan Seitz
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1 Versicherungs- und Beitragspflicht

Werden Mitarbeiter während Fortbildungen unter Fortzahlung der Bezüge ganz oder teilweise von der Arbeitsleistung freigestellt, besteht die Sozialversicherungspflicht in aller Regel fort. Findet die Freistellung zugunsten eines Studiums statt, wird der Mitarbeiter nur in Einzelfällen aufgrund der Werkstudentenregelung versicherungsfrei.[1]

Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen für den Arbeitnehmer, stellt dies kein beitragspflichtiges Arbeitsentgelt dar, sofern die Weiterbildungsleistungen steuerbefreit sind. Ob der Arbeitgeber die Weiterbildungsleistungen selbst durchführt oder die Kosten für externe Weiterbildungsträger übernimmt, ist nicht von Belang.

[1]

Fortbildung: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung.

2 Unfallversicherungsschutz

In der gesetzlichen Unfallversicherung sind viele Personenkreise durch gesetzliche Regelung "automatisch" gegen das Risiko von bestimmten Unfällen oder Erkrankungen pflichtversichert. Hierzu zählen gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 2 SGB VII z. B.

  • Studenten während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen,
  • Lernende in beruflicher Aus- oder Fortbildung, z. B. Fachschüler.

Die Unfallversicherungspflicht besteht nur, wenn die Aus- oder Fortbildungsmaßnahme berufsbezogen ist. Dabei kann auch auf einen künftig erst angestrebten Beruf abgestellt werden (Ausbildung, Studium). Nicht versichert sind Aus- und Fortbildungen, die auf eine versicherungsfreie Betätigung ausgerichtet sind (z. B. selbstständige Tätigkeit oder Beamter). Bildungsangebote, die nicht der beruflichen Bildung, sondern z. B. der Allgemeinbildung oder den Bereichen Freizeit und Hobby dienen, sind nicht unfallversicherungspflichtig. So ist z. B. bei Sprachkursen der Versicherungsschutz nur gegeben, wenn der Kurs konkreten beruflichen Zwecken dient. Der Versicherungsschutz erstreckt sich grundsätzl...

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Fortbildung: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung
Fortbildung: Auswirkungen auf die Entgeltabrechnung

Zusammenfassung Überblick Eine Fortbildung erfolgt in vielen Fällen aus überwiegend eigenbetrieblichem Interesse und stellt keinen Arbeitslohn dar. Inzwischen bleiben Weiterbildungsleistungen durch den Arbeitgeber gesetzlich steuerfrei. Das gilt auch für ...

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