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Förderprogramme des Landes Baden-Württemberg / 2.3 Zugelassene Sachverständige

Jörg Wilde
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Viele Maßnahmen müssen durch Sachverständige bestätigt bzw. deren Durchführung im Sinne der Programme bestätigt werden. Als Sachverständige im Sinne der L-Bank gelten folgende Personen:

  • Zugelassene Energieberater nach dem Bundesprogramm "Vor-Ort-Beratung"
  • eine nach § 21 EnEV zugelassene Person
  • ein zugelassener Experte nach dem Bundesprogramm "Energieeffizientes Bauen und Sanieren"

Experten im Internet

Zugelassene Experten findet man im Internet. Hier wurde unter der Anschrift www.energie-effizienz-experten.de eine Expertenliste eingestellt.

Die Aufgaben eines Sachverständigen ergeben sich grundsätzlich aus der Maßnahme und können daher recht unterschiedlich sein. Grundsätzlich bestehen sie aber zum einen aus der energetischen Fachplanung eines Vorhabens, zum anderen aus der fachlichen Baubegleitung und der damit verbundenen Überwachung der fachgerechten Durchführung der Maßnahme. Beispielhaft können dies die folgenden Aufgaben sein:

  • Aufgaben

    Bestätigung gegenüber der L-Bank, dass die Maßnahme das geplante energetische Niveau erreicht hat (L-Bank Formular "Bestätigung zum Antrag"),

  • Bestätigung einer Umsetzung des geförderten Vorhabens gegenüber der L-Bank (L-Bank Formular "Bestätigung über die antragsgemäße Durchführung der Maßnahme"),
  • Erbringung von Detailplanungen. Dies gilt insbesondere für Luftdichtigkeitskonzepte und den Einbau von Lüftungsanlagen,
  • Erbringung von Detailplanung im Zusammenhang mit der Heizungserneuerung,
  • Prüfung des Leistungsverzeichnisses und der Angebote von Fachunternehmen im Zusammenhang mit der Maßnahme,
  • Begleitung und Kontrolle der Übergabe von energetischen Haustechniken. Dazu gehört gegebenenfalls auch eine nochmalige technische Einweisung für die Nutzer,
  • Prüfung des hydraulischen Abgleichs bei Heizungserneuerungen und der Endregulierung der Anlage,
  • ...

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