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Existenzgründungsberatung durch Steuerberater

Ulrike Fuldner
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Zusammenfassung

 
Überblick

Der Steuerberater ist regelmäßig mit dem Thema Existenzgründung befasst. Aufgrund des Vertrauensvorsprungs, den er aus Sicht der Banken und des gründungswilligen Mandanten genießt, kann er gemeinsam mit diesen die Weichen für ein erfolgreiches Unternehmen stellen. Andererseits kann der Steuerberater aufgrund seiner betriebswirtschaftlichen Vorbildung den Mandanten auch vor der Existenzgründung warnen und ihn davon abhalten.

Angesichts der aktuellen Wirtschaftslage muss die Existenzgründung besonders sorgfältig geprüft und überdacht werden.

Der Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Rechtliche Beratung darf der Steuerberater nicht erbringen. Im Zweifel muss er den Mandanten darüber informieren und diesem dazu raten, einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Der Gründungszuschuss wird als Subvention (Ermessensleistung) von der Bundesagentur für Arbeit zur Förderung der Existenzgründung an Empfänger von Arbeitslosengeld I gezahlt. Der Gründungszuschuss ist nach § 3 Nr. 2 EStG steuerfrei.

Jede Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit ist nach § 14 GewO anzeigepflichtig.

Eine Anzeigepflicht über die Erwerbstätigkeit ergibt sich auch aus § 138 AO.

1 Erstberatungsgespräch mit dem potenziellen Existenzgründer

Für das erste Gespräch muss sich der Steuerberater ausreichend Zeit nehmen, vor allem, wenn er den künftigen Existenzgründer nicht bereits als Mandanten z. B. im Zusammenhang mit der Fertigung dessen Einkommensteuererklärung mit Einkünften aus nicht selbstständiger Tätigkeit kennt.

1.1 Ermittlung der Motivation

Um Klarheit über dessen Eignung als Existenzgründer zu bekommen, sollte der Steuerberater den Mandanten nach dessen persönlicher Lebensplanung und seinen Grundwerten fragen, z. B. welchen Rang für den Gründer Familie, Einkommen, Wohnort, Sicherheit, Autonomie, Sozialprestige und Anerkennung einnehmen.

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