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Energiekrise: Arbeitsplatzerhalt als Voraussetzung für hohe finanzielle Entlastungen bei Strom- und Gaspreisen

Alex Worobjow
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Zusammenfassung

 
Überblick

Ende 2022 traten die Strompreisbremse (StromPBG) und die Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme (EWPBG) in Kraft, um Unternehmen in der Energiekrise finanziell zu entlasten. Die Auszahlung dieser Hilfen war jedoch an strenge Bedingungen geknüpft – insbesondere an eine Arbeitsplatzsicherungspflicht (Erhalt von 90 % der FTE bis zum 30.4.2025) sowie Einschränkungen bei Boni- und Dividendenzahlungen. Obwohl die Förderzeiträume und die Fristen zur Arbeitsplatzsicherung mittlerweile abgelaufen sind, entfaltet das Thema nach wie vor Praxisrelevanz: Prüfbehörden kontrollieren nun nachgelagert die Einhaltung der Auflagen. Bei Verstößen oder verpassten Nachweisfristen kommen Rückzahlungsbescheide in Betracht. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, die für diese aktuellen Prüfverfahren maßgeblich sind.

 
Gesetze, Vorschriften und Rechtsprechung

Die Regelungen zur Strompreisbremse finden sich im StromPBG und die zur Preisbremse für leitungsgebundenes Erdgas und Wärme im EWPBG.

Zum 21.4.2023 erfolgten geringfügige Änderungen. Sodann ist am 3.8.2023 das "Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsegesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsegesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher und sozialrechtlicher Gesetze" in Kraft getreten. Hiermit sind insbesondere einige Unklarheiten der aktuellen Fassung beseitigt worden, aber auch geringfügige inhaltliche Änderungen und Ergänzungen erfolgt (z. B. Konzernbetrachtung).

Die einschlägigen Vorschriften §§ 29, 29a EWPBG und 37, 37a StromPBG sind seit dem 3.8.2023 nicht mehr geändert worden.

1 Überblick über wesentliche Inhalte und Daten

 
 

Entlastungshöhe

(StromPBG/EWPBG und bestimmte andere Hilfen werden addiert)
Je nach Entlastungshöhe zu beachten: < 2 Mio. EUR 2 Mio. bis 25 Mio. > 25 Mio. > 50 Mio.
Kollektivver...

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