Sie verwenden eine veraltete Browser-Version. Dies kann unter Umständen zu Einschränkungen in der Funktion sowie Darstellung führen. Daher empfehlen wir Ihnen, einen aktuellen Browser wie z.B. Microsoft Edge zu verwenden.
Personal
Steuern
Finance
Immobilien
Controlling
Themen
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Haufe.de
Shop
Service & Support
Newsletter
Kontakt & Feedback
Login

Personal Steuern Finance Immobilien Controlling Öffentlicher Dienst Recht Arbeitsschutz Sozialwesen
Immobilien
Controlling
Öffentlicher Dienst
Recht
Arbeitsschutz
Sozialwesen
Sustainability
Themen

Die Woche im Blick (BB 2019, Heft 28/29, S. 1621)

Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Einführung

Im Blickpunkt

 
Die Reform der Grundsteuer hat konkrete Form angenommen: Am 27.6.2019 fand die erste Lesung der drei vorgelegten Gesetzentwürfe statt (BT-Drs. 19/11084: Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes; BT-Drs. 19/11085: GrStRefG; BT-Drs. 19/11086: Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung – Grundsteuer C). Nach Aussage von Bundesfinanzminister Olaf Scholz werden Steuerzahler "insgesamt" nicht höher als bislang belastet (FAZ vom 22.6.2019, 19); an die Gemeinden wird appelliert, Belastungsverschiebungen infolge der Neubewertung ggf. durch Anpassung des Hebesatzes auszugleichen. Dennoch wird es Gewinner und Verlierer geben. Einen Vergleich der Modelle nehmen demnächst im BB Jarass/Trautvetter vor: "Grundsteuerreform – Wer gewinnt, wer verliert?". Auch wenn das Gesetzespaket nunmehr die "Einstiegshürde" genommen hat, muss im Gesetzgebungsverfahren mit weiteren politischen Auseinandersetzungen gerechnet werden – insbesondere im Hinblick auf die erforderliche GG-Änderung. Die FDP hat bereits verlauten lassen, dass sie der Reform in der vorliegenden Fassung nicht zustimmen wird (FAZ vom 28.6.2019, 19); sie präferiert ein einfaches wertunabhängiges Flächenmodell ohne – über die einfließenden Bodenrichtwerte und Mieten – automatische Steuererhöhungen (BT-Drs. 19/11144; s. hib Nr. 734). Im Hinblick auf die Öffnungsklausel hält die Thüringer Finanzministerin Heike Taubert zumindest Folgeanpassungen im bundesstaatlichen Finanzausgleich für nötig. Für das Handwerk lehnt ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke das wertabhängige Modell ab: Die Bewertung selbstgenutzter Gewerbeimmobilien in Sachwertverfahren erfordere umfangreiche Datenerhebungen und zusätzliche Erklärungen. Durch die Öffnungsklausel steige der Aufwand für Grundstückseigentümer mit Objekten in mehreren B...

Dieser Inhalt ist unter anderem im Betriebsberater enthalten. Sie wollen mehr?

Jetzt kostenlos 4 Wochen testen
Anmelden und Beitrag in meinem Produkt lesen

Top-Themen
Downloads
Shop

Haufe Fachmagazine
Themensuche
A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z
Haufe Group
Haufe People Operations Haufe Fachwissen Haufe HR-Software Haufe Digitale Personalakte Haufe Akademie Smartsteuer Semigator Enterprise Schäffer-Poeschel Lexware
Weiterführende Links
Haufe Group Karriere bei Haufe Haufe RSS Feeds FAQ Mediadaten Presse Newsletter Sitemap Editorial Code of Conduct Redaktionsrichtlinie zum KI-Einsatz
Kontakt
Kontakt & Feedback AGB Cookie-Einstellungen Compliance Datenschutz Impressum
Haufe Themenshops
Personal Software Steuern Software Rechnungswesen Produkte Anwaltssoftware Immobilien Lösungen Controlling Software Öffentlicher Dienst Produkte Unternehmensführung-Lösungen Haufe Shop Buchwelt Alle Produkte & Lösungen

    Weitere Produkte zum Thema:

    × Profitieren Sie von personalisierten Inhalten, Angeboten und Services!

    Unser Ziel ist es, Ihnen eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Website anzubieten. Um Ihnen relevante und nützliche Inhalte, Angebote und Services präsentieren zu können, benötigen wir Ihre Einwilligung zur Nutzung Ihrer Daten. Wir nutzen den Service eines Drittanbieters, um Ihre Aktivitäten auf unserer Website zu analysieren.

    Mit Ihrer Einwilligung profitieren Sie von einem personalisierten Website-Erlebnis und Zugang zu spannenden Inhalten, die Sie informieren, inspirieren und bei Ihrer täglichen Arbeit unterstützen.

    Wir respektieren Ihre Privatsphäre und schützen Ihre Daten. Sie können sich jederzeit darüber informieren, welche Daten wir erheben und wie wir sie verwenden. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. Passen Sie Ihre Präferenzen dafür in den Cookie-Einstellungen an.

    Mehr Informationen Nein, Danke Akzeptieren