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Die Woche im Blick (BB 2017, Heft 20, S. 1139)

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Einführung

Im Blickpunkt

 
In zwei jüngst ergangenen Urteilen hat sich der EuGH mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen beim Betriebsübergang auseinandergesetzt: In der Rechtssache Unionen (EuGH, 6.4.2017 – C-336/15) ging der EuGH der Frage nach, inwieweit ein Erwerber bei der Berechnung von Kündigungsfristen an beim Veräußerer zurückgelegte Vorbeschäftigungszeiten der übernommenen Arbeitnehmer gebunden ist. In den Parallelverfahren Asklepios (EuGH, 27.4.2017 – C-680/15 u. C-681/15) untersuchte der EuGH ferner, ob dynamische Bezugnahmeklauseln in Arbeitsverträgen auch nach einem Betriebsübergang fortgelten. Die beiden EuGH-Urteile Unionen und Asklepios finden sich in der vorliegenden Ausgabe des Betriebs-Berater und werden von Beckerle bzw. de Groot kommentiert.

Florian Schnitzler, Redakteur Arbeitsrecht

Entscheidungen

EuGH-Schlussanträge: Deutsches Mitbestimmungsgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar

Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist das deutsche Mitbestimmungsgesetz mit dem Unionsrecht vereinbar.

Es verstoße weder gegen die Freizügigkeit der Arbeitnehmer noch gegen das allgemeine Verbot der Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, dass nur die im Inland beschäftigten Arbeitnehmer die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat wählen könnten und in den Aufsichtsrat wählbar seien.

Die TUI AG, eine deutsche Aktiengesellschaft, steht an der Spitze des weltweit tätigen Tourismuskonzerns TUI. Der Konzern beschäftigt in Deutschland über 10 000 Personen und in den übrigen Mitgliedstaaten der Union fast 40 000 Personen. Herr Konrad Erzberger, einer der Anteilseigner der TUI AG, wendet sich vor den deutschen Gerichten gegen die Zusammensetzung des Aufsichtsrats dieser Gesellschaft, dessen Mitglieder nach dem deutschen Mitbestimmungsgesetz jeweils zur Hälfte von den Anteilseignern und de...

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