Eine natürliche Person, die in Deutschland einen Wohnsitz
oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt
hat, ist in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
Bei der unbeschränkten Steuerpflicht unterliegen grundsätzlich sämtliche weltweiten Einkünfte der Person der deutschen Einkommensteuer. Damit unterliegen auch die Einkünfte, die ein in Deutschland wohnender Arbeitnehmer aus einer Tätigkeit in Bulgarien erzielt, zunächst der deutschen Einkommensteuer.
Zudem unterliegt der Arbeitnehmer in Bulgarien zumindest der dortigen beschränkten Steuerpflicht. Es entsteht eine Doppelbesteuerung.
Doppelbesteuerungsabkommen
Das DBA regelt, welcher der Staaten in einem solchen Fall sein Besteuerungsrecht ausüben darf und welcher auf sein Besteuerungsrecht ganz oder teilweise verzichtet. Für Deutschland als Wohnsitzstaat ergeben sich dabei grundsätzlich 3 Möglichkeiten:
- Deutschland besteuert die Einkünfte uneingeschränkt,
- Deutschland stellt die Einkünfte steuerfrei oder
- Deutschland besteuert zwar die Einkünfte, rechnet aber die ausländische Steuer an.