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Basistarif / Sozialversicherung

Andreas Deffner
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1 Inhalt des Basistarifs

Die Leistungen des Basistarifs müssen in Art, Umfang und Höhe den Pflichtleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar sein. Das bedeutet allerdings nicht, dass die Leistungen im Basistarif identisch sein müssen mit denen der gesetzlichen Krankenversicherung. Es muss jedoch eine weitgehende Übereinstimmung vorliegen. Der Basistarif muss außerdem in verschiedenen Varianten angeboten werden:

  • Kindern und Jugendlichen (bei ihnen werden bis zum 21. Lebensjahr keine Altersrückstellungen gebildet)
  • Personen mit Beihilfeanspruch nach beamtenrechtlichen Vorschriften (bei ihnen sind die Leistungen des Basistarifs auf die Ergänzung der Beihilfe beschränkt).

Das PKV-Unternehmen hat den Versicherten im Basistarif die Möglichkeit von Selbstbehalten in Höhe von 300, 600, 900 und 1.200 EUR anzubieten. Die vertragliche Mindestbindungsfrist für Verträge mit Selbstbehalt wird dabei auf 3 Jahre festgesetzt.

2 Zugang zum Basistarif

In Deutschland gilt eine allgemeine Pflicht zur Krankenversicherung. Alle Personen mit Wohnsitz in Deutschland müssen sich versichern.[1] Diese Pflicht ist erfüllt, wenn eine Versicherung

  • in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung besteht,
  • ein Anspruch auf freie Heilfürsorge besteht oder
  • die Person einen Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat.

Beamte mit Beihilfeanspruch oder Personen mit gleichartigen Ansprüchen müssen sich anteilig ergänzend zur Beihilfe versichern. Für diejenigen, die in der privaten Krankenversicherung versichert werden (müssen), gibt es die Möglichkeit der Versicherung im Basistarif. Die Vorschrift des § 152 Abs. 2 VAG regelt den Zugang zum Basistarif.

Neukunden

Der Zugang zum Basistarif muss von jedem Unternehmen folgenden Personen ermöglicht werden:

  • freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten inne...

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