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Auslandsrentenzahlung / Sozialversicherung

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1 Rentenzahlungen in Deutschland

In Deutschland wird zwischen 3 Rentenarten unterschieden. Es gibt

  • Renten wegen Alters,
  • Renten wegen Erwerbsminderung,
  • Renten wegen Todes.

Eine Rente kann bezogen werden, wenn die persönlichen, versicherungsrechtlichen und die wartezeitrechtlichen Voraussetzungen erfüllt werden.

2 Rentenzahlungen bei vorübergehendem Aufenthalt im Ausland

Begibt sich ein Rentner vorübergehend ins Ausland hat dies keine Auswirkungen auf die Rentenzahlungen. Die Rentenzahlungen werden wie bisher auf ein deutsches Konto überwiesen.

3 Rentenzahlungen bei dauerhaftem Aufenthalt im Ausland

Verlegt ein Rentner seinen Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, kann dies Auswirkungen auf die Leistungsansprüche und auf die Rentenberechtigung haben. Grundsätzlich bestehen bei Auslandsaufenthalt kein Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur Krankenversicherung und kein Anspruch auf eine sog. "Arbeitsmarktrente". In der Regel handelt es sich bei einer "Arbeitsmarktrente" um eine Rente bei Erwerbsminderung. Bei gewöhnlichem Aufenthalt von Nicht-Staatsangehörigen eines EU-, EWR-Staates oder der Schweiz ist eine Rentenkürzung von 30 % vorgesehen.

 
Praxis-Beispiel

Vietnamesin erhält eine deutsche Witwenrente

Eine Vietnamesin verlegt nach dem Tod ihres Ehemannes ihren Wohnsitz zurück nach Vietnam. Die Witwenrente wird ohne Kürzung gewährt, da der Ehemann deutscher Staatsangehöriger war. Die Ehefrau ist vietnamesische Staatsangehörige. Sollte ihr aufgrund der in Deutschland zurückgelegten Beschäftigungszeiten eine Altersrente gewährt werden, ist diese Rente auf 70 % zu kürzen. Als vietnamesische Staatsangehörige wird die Ehefrau weder von der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit Nr. 883/2004 noch von einem Sozialversicherungsabkommen erfasst.

Diese Einschränkungen gelten nicht für Staatsangehörige von EU-, EWR-Staaten und der Schweiz bzw. bei Drittstaatsangehörigen im Anwendungsbereich der Verordnung (EG) über soziale Sicherheit. Sie g...

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hier: Mitteilung über den Bezug einer ausländischen Rente bei Verzug ins Ausland Problemdarstellung Verzieht ein in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversicherter Rentenbezieher ins Ausland, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob weiterhin die ...

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