Dipl.-Ing. Cornelia von Quistorp
In welcher Zielsetzung der ASA "Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung" berät, ist abhängig von der Unternehmensstruktur sehr unterschiedlich.
In kleinen und sehr kleinen Unternehmen ist die ASA-Sitzung oft der zentrale Anlass, bei dem überhaupt Arbeitsschutzthemen behandelt und dokumentiert werden. Das gilt umso mehr, wenn es wenig technische Risiken gibt und Themen der Arbeitsschutzorganisation im Vordergrund stehen, wie
- Durchführung und Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung,
- Durchführung und Dokumentation von Unterweisungen,
- Unfallversicherung,
- betriebliche Funktionen, wie Sicherheitsbeauftragte/r, Ersthelfer, Brandschutzhelfer.
In einer so überschaubaren Konstellation kann z. B. die Maßnahmenermittlung und -nachverfolgung zur Gefährdungsbeurteilung unmittelbar in der ASA-Sitzung vorgenommen werden. Es bietet sich auch an, in der ASA-Sitzung aktuell anstehende Themen vorzustellen und zu besprechen, wie z. B. Ergonomie an Bildschirmarbeitsplätzen (z. B. im Zusammenhang mit einer anstehenden Neubeschaffung von Mobiliar), Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen oder Verhalten in Notfällen. Solche Themen können, wenn sie geeignet aufbereitet und präsentiert werden, dann auch gleich als betriebliche Unterweisung für die Anwesenden dokumentiert werden.
Auf diese Weise wird dafür gesorgt, dass alle oder zumindest viele Funktionsträger eines kleinen Unternehmens im Arbeitsschutz auf einem Wissensstand und gemeinsam in arbeitsschutzrelevante Prozesse eingebunden sind. Das trägt dazu bei, dass – eine gewisse Grundmotivation vorausgesetzt – Interesse an einem guten Arbeitsschutzniveau im Unternehmen entsteht und entwickelt werden kann.
Wenn ein ASA eher groß besetzt und in der Unternehmensstruktur hoch angesiedelt ist, also verschiedene Abteilungsleitungen/Ge...