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§ 29 Kontobeziehung im Erbfall / G. Kontoarten

Birgit Eulberg, Michael Ott-Eulberg
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I. Einzelkonto (Eigenkonto)

1. Allgemeines

 

Rz. 35

Beim Einzelkonto in der Form des Eigenkontos ist eine einzige Person Inhaber des Kontos.

2. Erbfall

a) Nachlasskonto

 

Rz. 36

Beim Tod des Kontoinhabers bleibt das Konto zunächst einmal unverändert bestehen.[15] Auf den Erben gehen jedoch das Girovertragsverhältnis und eine (eventuelle) Einlagenforderung im Rahmen der Universalsukzession über. Solange der Erbe dieses Konto als "Nachlasskonto" bestehen lässt und nicht auf seinen Namen umschreibt, d.h. ein eigenes neues Girovertragsverhältnis mit der Bank eingeht, kann er die üblichen Haftungsbegrenzungsmaßnahmen vornehmen. Das Einzelkonto des Erblassers wird bei Vorliegen einer Erbengemeinschaft zum Und-Konto.[16]

[15] Schebesta, in: Schebesta/Kalkbrenner, Bankprobleme beim Tod eines Kunden, Rn 241.
[16] Bartsch, in: Ott-Eulberg/Schebesta/Bartsch, Erbrecht und Banken, § 14 Rn 8.

b) Überweisungen

 

Rz. 37

Überweisungen, die noch von dem zwischenzeitlich verstorbenen Bankkunden hereingereicht worden sind, hat die Bank grundsätzlich noch auszuführen.[17] Die noch vom Erblasser veranlassten Überweisungen bestehen deshalb auch nach dessen Tod unverändert fort. Der oder die Erben können den Überweisungsvertrag kündigen, wenn sie sich erbrechtlich legitimiert haben.

[17] BGH WM 1994, 2190 = WuB I B 2.-1.95 m. Anm. Blaschczok.

c) Daueraufträge

 

Rz. 38

Daueraufträge, die der verstorbene Kunde erteilt hat, erlöschen gem. § 672 BGB nicht mit seinem Tod, sondern sind gem. § 1922 BGB für die Erben verbindlich,[18] d.h. sie bleiben bestehen. Zur Beendigung siehe oben Rdn 37.

[18] Schebesta, in: Schebesta/Kalkbrenner, Bankprobleme beim Tod eines Kunden, Rn 245.

d) Schecks

 

Rz. 39

Der Tod des Kunden lässt den Scheckvertrag grundsätzlich unberührt.[19] Dies ergibt sich aus Art. 33 ScheckG. Die Bank hat daher grundsätzlich alle vom Erblasser ausgestellten Schecks einzulösen, soweit es der Scheckvertrag zulässt.

[19] La...

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