


Arbeitszeugnisse verfassen klingt im ersten Moment nach einer Routineaufgabe: Ein Dokument, das die beruflichen Leistungen und das Verhalten eines/r Mitarbeiter:in nachvollziehbar beschreibt. Klingt erstmal nicht kompliziert, aber genau hier lauern viele Stolperfallen. Grund dafür sind die strengen rechtlichen Vorgaben, die in Deutschland gelten: Zeugnisse müssen wahrheitsgemäß, klar und verständlich formuliert sein (§ 109 Gewerbeordnung)und dürfen – so das Gebot des Wohlwollens – den beruflichen Werdegang nicht unnötig erschweren. Darüber hinaus sollen Formulierungen nicht gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen. In anderen Worten: Diskriminierende Inhalte oder subtile Benachteiligungen sind verboten.
Die Balance zwischen ehrlichem Feedback und positiver Darstellung erfordert Fingerspitzengefühl – schon kleine sprachliche Nuancen oder unzulässige Codes können Konflikte auslösen. Arbeitnehmer:innen haben dann Anspruch auf Korrektur, deren Verweigerung Klagen oder gar haftungsrechtliche Folgen nach sich ziehen kann.
Ein unbedacht gewähltes Wort, eine missverständliche Formulierung, ein unbeabsichtigter Geheimcode – all das kann bei der Zeugniserstellung zum Verhängnis werden. Doch welche Fehler passieren in der Praxis besonders oft?
Ein Arbeitszeugnis muss nicht nur inhaltlich einwandfrei sein. Das beginnt bereits bei der korrekten äußeren Form. Kleine Fettflecken, Eselsohren, Rechtschreibfehler oder auch fehlende Unterschriften, können zu Nachbesserungsansprüchen führen.
Mehrdeutigkeit ist im Arbeitszeugnis tabu. „Herr Müller war stets bemüht“ mag zwar positiv klingen, hat aber eine versteckte negative Bedeutung. In diesem Fall: Herr Müller war zwar stets bemüht seine Ziele zu erreichen, hat dies in der Regel aber nicht geschafft. Solche subtilen Hinweise bezeichnet man als Geheimcodes. Diese sind per Gesetz verboten. Wer ein Zeugnis erhält, in dem Geheimcodes stecken, kann rechtliche Schritte einleiten, da diese die Chancen bei potenziellen zukünftigen Arbeitgebern schmälern. Dem Unternehmen droht im Ernstfall nicht nur eine Klage, sondern auch ein erheblicher Reputationsverlust.
Dass eine Art „Zeugnis-Sprache“ existiert, ist heutzutage den meisten Arbeitnehmer:innen bekannt. So ist der Unterschied zwischen „stets zur vollen Zufriedenheit“ und „stets zur vollsten Zufriedenheit“ vielen klar, da es sich hier einmal um die Note „gut“ und einmal um „sehr gut“ handelt. Was aber, wenn es noch weitere Zusätze gibt, die für Laien schwer zu entschlüsseln sind. Bewertungsskalen, die nicht transparent oder standardisiert sind, können rechtliche Streitigkeiten nach sich ziehen.
Für ein stimmiges Zeugnis ist die Zusammenarbeit zwischen der HR-Abteilung und den Führungskräften essenziell. Unzureichende Abstimmungen führen zu unnötigen Verzögerungen bei der Erstellung des Arbeitszeugnisses. Das löst Frust aus – nicht nur in der HR-Abteilung, sondern auch bei allen weiteren Beteiligten.
Rechtliche Risiken sind bei der Zeugniserstellung demnach ständige Begleiter. Genau hier setzt ein moderner Arbeitszeugnisgenerator an: Als Compliance-Werkzeug, unterstützt er dabei, rechtskonforme und diskriminierungsfreie Zeugnisse zu erstellen. Dafür greift das Programm auf standardisierte Textbausteine mit einer eindeutigen Zeugnis-Sprache zurück. So werden Vorgaben wie Zeugnisklarheit oder das Verbot von diskriminierenden Aussagen automatisch eingehalten, während missverständliche Formulierungen oder Geheimcodes keine Chance haben.
Durch die große Auswahl an geprüften Formulierungen und die Möglichkeit, die Textbausteine flexibel anzupassen, lässt sich jedes Zeugnis passgenau auf die Einzelperson zuschneiden. Das Ergebnis? Ein authentisches Zeugnis, das den individuellen Leistungen und Eigenschaften gerecht wird und sich dabei stets in einem rechtlich abgesicherten Rahmen bewegt.
Rechtssicher formulierte Arbeitszeugnisse erfüllen einen weit größeren Zweck, als Unternehmen vor teuren Gerichtsprozessen zu bewahren. Sie können zum Aushängeschild werden: Hochwertige Zeugnisse stärken das Employer Branding und zeigen Fairness und Professionalität – Werte, die sowohl intern als auch extern überzeugen. Zufriedene Mitarbeiter:innen können so zu Botschafter:innen werden, sei es durch persönliche Weiterempfehlungen oder durch positive Bewertungen im Netz. Gleichzeitig positionieren Unternehmen sich extern als moderner Arbeitgeber mit hohen Standards.
Arbeitszeugnisse sind mehr als eine reine Formalität, sie spiegeln die Werte und die Professionalität eines Unternehmens wider. Mit der richtigen Herangehensweise lassen sich juristische Fallstricke nicht nur effektiv umgehen, sondern Zeugnisse in echte Wettbewerbsvorteile umwandeln. Moderne Arbeitszeugnisgeneratoren, wie der Haufe Zeugnis Manager bieten dafür die ideale Lösung.
Die Vorteile auf einen Blick:
Durch den Einsatz solcher Tools wird sichergestellt, dass Mehrdeutigkeit und Diskriminierung keinen Platz finden. Statt Nährboden für rechtliche Streitigkeiten zu bieten, entstehen faire und individuelle Beurteilungen, die Vertrauen schaffen. Der Schlüssel liegt darin, Zeugniserstellung nicht als „lästige Pflicht“ abzutun, sondern als strategisches Instrument zur Förderung von Transparenz und Professionalität zu sehen.
Arbeitszeugnisse unterliegen in Deutschland klaren gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 109 Gewerbeordnung (GewO) sowie dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Sie müssen wahrheitsgemäß, wohlwollend und frei von Diskriminierung formuliert sein. Das Zeugnis muss so gestaltet sein, dass es zukünftigen Arbeitgebern ein klares Bild vermittelt, ohne den beruflichen Werdegang des/der Arbeitnehmer:in unnötig zu erschweren.
Ein fehlerhaftes oder diskriminierendes Arbeitszeugnis kann angefochten werden: Arbeitnehmer:innen können eine Korrektur verlangen oderrechtliche Schritte einleiten, insbesondere bei Verstößen gegen das AGG. Dabei drohen auch Schadensersatzforderungen. Ein solcher Prozess schädigt nicht nur finanziell, sondern hat auch negative Auswirkungen auf den Ruf des Unternehmens.
Nein, Geheimcodes in Zeugnissen sind grundsätzlich unzulässig. Arbeitnehmer:innen haben Anspruch auf klare und verständliche Formulierungen. Vorsicht: Verschlüsselte und doppeldeutige Botschaften können sogar juristische Folgen haben.
Ja, moderne Arbeitszeugnisgeneratoren bieten nicht nur standardisierte Vorlagen, sondern auch flexible Anpassungsmöglichkeiten. Führungskräfte können individuelle Bewertungen und spezifische Anforderungen integrieren.
Absolut! Es gibt keine Richtlinien, die die Nutzung digitaler Tools bei der Zeugniserstellung verbieten. Voraussetzung für die Nutzung ist jedoch, dass der Generator gesetzliche Vorgaben wie § 109 GewO oder das AGG automatisch berücksichtigt.
Antonia Diederich arbeitet als Content Marketing Managerin bei der Haufe Group. Ihr Fokus liegt darauf, komplexe Themen aus dem HR-Bereich – von Chatbots bis Zeiterfassung – für Fachkräfte und Entscheider:innen im Personalbereich verständlich aufzubereiten. Besonders spannend findet sie es, mit verschiedenen medialen Formaten zu arbeiten, um aktuelle Entwicklungen wie Künstliche Intelligenz und New Work, sowie deren Auswirkungen auf die Arbeitswelt, anschaulich und praxisnah darzustellen.