Wo die Probleme sind:
- Das richtige Konto
- Freistellungsbescheinigung
- Bagatellgrenze
- Wechsel der Steuerschuldnerschaft
1 So kontieren Sie richtig!
| Praxis-Wegweiser: "Das richtige Konto" |
| Kontenbezeichnung |
SKR 03 |
SKR 04 |
Eigener Kontenplan |
Bilanz/GuV Position |
| Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag |
1749 |
3726 |
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Sonstige Verbindlichkeiten |
| Bank |
1200 |
1800 |
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Guthaben Bank |
So kontieren Sie richtig!
Erteilt ein Unternehmer den Auftrag, eine Bauleistung auszuführen, muss er die 15 %ige Bauabzugsteuer einbehalten, wenn das Auftragsvolumen die Bagatellgrenzen überschreitet und der beauftragte Unternehmer keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorlegen kann. Die einbehaltene Umsatzsteuer bucht der Unternehmer auf das Konto "Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag" 1749 (SKR 03) bzw. 3726 (SKR 04).
Instandhaltung |
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an Verbindlichkeiten an das Finanzamt aus abzuführendem Bauabzugsbetrag |
2 Praxis-Beispiel für Ihre Buchhaltung: Einbehalt der Bauabzugsteuer von der Rechnung des Fensterbauers
Rechtsanwalt Bauer lässt seine Büroräume renovieren und neue Fenster einbauen. Er erhält eine Rechnung über 25.000 EUR zuzüglich 4.750 EUR Umsatzsteuer. Der Unternehmer, der die Renovierung durchgeführt hat, hat keine Freistellungsbescheinigung des Finanzamts vorgelegt. Somit ist der Rechtsanwalt verpflichtet, die Bauabzugsteuer einzubehalten. Um den Vorgang in der Buchhaltung richtig zu erfassen, ist es zweckmäßig, das Konto Verbindlichkeiten zu verwenden.
| Konto SKR 03/04 Soll |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
Konto SKR 03/04 Haben |
Kontenbezeichnung |
Betrag |
| 4260/6335 |
Instandhaltung betrieblicher Räume |
25.000 |
1624/3334 |
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen |
29.750 |
| 1476/1406 |
Abziehbare Vorsteuer 19 % |
4.750 |
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Ohne eine Freistellungsbescheinigung des leistenden Unternehmers muss Rechtsanwalt Bauer 15 % von 29.750 EUR = 4.462,50 EUR einbehalten. Diesen Betrag überweist e...