Der Lombardkredit ist ein Beleihungskredit, der in der Gewährung eines kurzfristigen, auf einen festen Betrag lautenden Darlehens, das durch Verpfändung marktgängiger, beweglicher Vermögensobjekte oder von Rechten des Schuldners besonders gesichert ist, besteht. Als Pfand können Wertpapiere, Waren, Forderungen oder Edelmetalle eingesetzt werden. Für die Entstehung des Pfandrechts sind die Einigung über die Einräumung des Pfandrechts und die unmittelbare Besitzübergabe des Pfandgegenstands erforderlich. Der Kreditnehmer bleibt beim Lombardkredit stets Eigentümer des Pfandgegenstands, der Kreditgeber erhält als Pfandnehmer den Besitz am Pfandgegenstand. Wird die Kreditschuld nicht zurückgezahlt, kann der Kreditgeber den in seinem Besitz befindlichen Pfandgegenstand versteigern. Voraussetzung für die Verwertung sind die Fälligkeit der Forderung, auch als Pfandreife bezeichnet, und die Androhung des Verkaufs mit Nennung der offenstehenden Forderungshöhe. I. d. R. darf die Verwertung erst einen Monat nach Androhung erfolgen.

Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit ist der Lombardkredit dadurch gekennzeichnet, dass er zu einem fixierten Termin in voller Höhe bereitgestellt wird und auch zu einem festen Termin vollständig zurückgezahlt werden muss. Die Flexibilität des Kontokorrentkredits fehlt dem Lombardkredit, er stellt jedoch eine sinnvolle Alternative dar, wenn die Kreditlinie des Kontokorrentkredits erschöpft ist.

Beleihungsgrenze

Die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Laufzeit. So werden die Pfandobjekte lediglich zu einem bestimmten Prozentsatz ihres Zeitwertes beliehen, wobei die Beleihungsgrenzen in Abhängigkeit von der Art des Pfandes zwischen 50 % (Waren) und 90 % (festverzinsliche Wertpapiere) variieren.

Arten des Lombardkredits

Hinsichtlich der Pfandgegenstände lassen sich verschiedene Formen des Lombardkredits unterscheiden:

  • Die bedeutendste Form des Lombardkredits ist der Effekten-Lombard. Die Kreditgewährung erfolgt hier gegen die Verpfändung von vertretbaren Wertpapieren. Der Grund für die Bedeutung dieser Variante des Lombardgeschäfts liegt darin, dass die Beleihung von Wertpapieren relativ leicht zu handhaben und mit verhältnismäßig geringen Kosten verbunden ist. Durch die Beleihungsgrenzen weist der Lombardkredit für die Banken ein hohes Maß an Sicherheit auf. Pfandbriefe und Anleihen der öffentlichen Hand werden bis zu 90 % des Kurswerts beliehen. Für ein kreditsuchendes Unternehmen bietet der Effektenlombard den Vorteil, dass die Wertpapiere i. d. R. nicht für die Leistungserstellung des Unternehmens erforderlich sind, sodass die Verpfändung nicht zu einer Störung betrieblicher Prozesse führt. Der Effektenlombard wird besonders dann gewählt, wenn der Kreditnehmer einen kurzfristigen Kapitalbedarf decken will und ein Verkauf der Effekten aufgrund ungünstiger Kurse vermieden werden soll.
  • Der Waren-Lomdardkredit erfordert die Einlagerung der Pfandobjekte bei einem Lagerhalter unter Mitverschluss des Kreditinstituts. Da die Lagerhaltung der Waren mit sehr großem Aufwand verbunden ist, wurde der Warenlombardkredit vom Festkredit mit Sicherungsübereignung weitgehend abgelöst.
  • Beim Forderungslombard werden Rechte verpfändet. Voraussetzung für die Entstehung des Pfandrechts ist nach § 1280 BGB die Mitteilung der Verpfändung an den Schuldner der Forderung. Verwendung findet der Forderungslombard vor allen Dingen bei Lebensversicherungsverträgen, die in Höhe des Rückkaufswerts beliehen werden. Ansonsten wird dem Forderungslombard die stille Zession vorgezogen, da bei dieser eine Mitteilung über die Forderungsabtretung an den Schuldner der Forderung nicht notwendig ist.

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