Prof. Dr. Reinhold Hölscher
, Dr. Matthias Michael Nelde
Der Lombardkredit ist ein Beleihungskredit, der in der Gewährung eines kurzfristigen, auf einen festen Betrag lautenden Darlehens, das durch Verpfändung marktgängiger, beweglicher Vermögensobjekte oder von Rechten des Schuldners besonders gesichert ist, besteht. Als Pfand können Wertpapiere, Waren, Forderungen oder Edelmetalle eingesetzt werden. Für die Entstehung des Pfandrechts sind die Einigung über die Einräumung des Pfandrechts und die unmittelbare Besitzübergabe des Pfandgegenstands erforderlich. Der Kreditnehmer bleibt beim Lombardkredit stets Eigentümer des Pfandgegenstands, der Kreditgeber erhält als Pfandnehmer den Besitz am Pfandgegenstand. Wird die Kreditschuld nicht zurückgezahlt, kann der Kreditgeber den in seinem Besitz befindlichen Pfandgegenstand versteigern. Voraussetzung für die Verwertung sind die Fälligkeit der Forderung, auch als Pfandreife bezeichnet, und die Androhung des Verkaufs mit Nennung der offenstehenden Forderungshöhe. I. d. R. darf die Verwertung erst einen Monat nach Androhung erfolgen.
Im Gegensatz zum Kontokorrentkredit ist der Lombardkredit dadurch gekennzeichnet, dass er zu einem fixierten Termin in voller Höhe bereitgestellt wird und auch zu einem festen Termin vollständig zurückgezahlt werden muss. Die Flexibilität des Kontokorrentkredits fehlt dem Lombardkredit, er stellt jedoch eine sinnvolle Alternative dar, wenn die Kreditlinie des Kontokorrentkredits erschöpft ist.
Beleihungsgrenze
Die Beleihungsgrenze für lombardfähige Vermögensgegenstände ist abhängig von der Verwertbarkeit und dem Risiko von Wertschwankungen während der Laufzeit. So werden die Pfandobjekte lediglich zu einem bestimmten Prozentsatz ihres Zeitwertes beliehen, wobei die Beleihungsgrenzen in Abhängigkeit von der Art des Pfandes zwischen 50 % (Waren) und 90 % (fes...