Herr Huber beschäftigt 5 Arbeitnehmer. Er gibt an seine Arbeitnehmer Essensmarken aus, auf denen jeweils ein Verrechnungswert von 5 EUR ausgewiesen ist. Bei 20 Arbeitstagen im Monat zahlt Herr Huber pro Arbeitnehmer einen Betrag von 100 EUR. Bei 5 Arbeitnehmern zahlt Herr Huber 5 × 100 EUR = 500 EUR im Monat. Herr Huber erhält eine ordnungsgemäße Rechnung über die Verpflegung seiner Arbeitnehmer, in der die Umsatzsteuer mit 19 % ausgewiesen ist.

Buchungsvorschlag:

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag

4946/

6822
Freiwillige Sozialleistungen 420,17      

1576/

1406
Abziehbare Vorsteuer 19 % 79,83

1200/

1800
Bank 500,00

Der Verrechnungswert von 5 EUR übersteigt den Sachbezugswert 2024 von 4,13 EUR um 0,87 EUR. Da der übersteigende Wert nicht mehr als 3,10 EUR beträgt, ist nicht der Verrechnungswert von 5 EUR, sondern der Sachbezugswert von 4,13 EUR anzusetzen. Das sind bei 20 Arbeitstagen 4,13 EUR × 20 = 82,60 EUR × 5 Arbeitnehmer = 413 EUR im Monat. Diese Sachleistungen an die Arbeitnehmer unterliegen der Umsatzsteuer. Die Umsatzsteuer ist mit 65,95 EUR im Betrag von 413 EUR enthalten.

 
Konto SKR 03/04 Soll Kontenbezeichnung Betrag Konto SKR 03/04 Haben Kontenbezeichnung Betrag
4145/6060 Freiwillige soziale Aufwendungen, lohnsteuerpflichtig 413,00 8595/4945 Sachbezüge 19 % (Waren) 347,05
      1776/3806 Umsatzsteuer 19 % 65,95

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