Fachbeiträge & Kommentare zu Selbstanzeige

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Murphys Umsatzsteuergesetz ... / 4. Berichtigung – die notwendigen Schritte

Erstellung einer Stornorechnung: Im ersten Schritt ist eine Berichtigung der Rechnung von März 2022 erforderlich. Dies geschieht üblicherweise in der Praxis, indem eine Stornorechnung, also eine kaufmännische Gutschrift, erstellt wird, die inhaltlich der ursprünglichen Rechnung entspricht, aber meist alle Beträge mit Minus ausweist.[15] Die Stornorechnung wird unter aktuelle...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 2.62 § 378 AO (Leichtfertige Steuerverkürzung)

• 2019 Leichtfertige Steuerverkürzung durch Steuerberater / § 378 AO Die Frage, ob ein Steuerberater eine leichtfertige Steuerverkürzung begangen hat, kann sich dann stellen, wenn die FinVerw eine Steuerverkürzung feststellt, ein Steuerberater an der Steuererklärung oder im Vorfeld der Steuerfestsetzung mitgewirkt hat und Anhaltspunkte dafür bestehen, dass sich dem Steuerbera...mehr

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Literaturauswertung AO/FGO/... / 4.8 § 6a UStG (Innergemeinschaftliche Lieferung)

• 2019 Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen / Verhältnis von Art. 45a MwSt-DVO zu § 17a UStDV / § 6a UStG / § 17a UStDV / Art. 45a MwSt-DVO Art. 45a MwSt-DVO enthält erstmals eine Regelung zum Belegnachweis bei innergemeinschaftlichen Lieferungen. Es stellt sich die Frage, in welchem Verhältnis diese zu der Regelung des Belegnachweises bei innergemeinschaftli...mehr

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Literaturauswertung ErbStG/... / 4 GrSt

• 2019 Verfassungsmäßigkeit der Grundsteuerreform/Länderöffnungsklausel/Art. 3 GG/Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7 GG/Art. 105 Abs. 2 GG/Art. 125b Abs. 3 GG Fraglich ist, ob die Regelungen zur Grundsteuerreform verfassungsgemäß sind. Gegen die Länderöffnungsklausel als solche dürften nach den vorgenommenen Änderungen in Art. 72 Abs. 3 S. 1 Nr. 7, 105 Abs. 2 und 125b Abs. 3 GG keine ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 13... / 2 Regelungsziel

Rz. 4 Die Einführung der Meldepflichten für grenzüberschreitende Steuergestaltungen dient ausweislich der Gesetzesbegründung[1] einem zweifachen Ziel. Zum einen sollen insbesondere auch neuartige Steuergestaltungen von der Finanzverwaltung frühzeitig erkannt werden. Damit soll es dem Gesetzgeber ermöglicht werden, möglichst zeitnah bei Bedarf durch Gesetzesänderungen reagier...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 3.2 Steuerstrafrechtliches Risiko nach dem Recht über die Selbstanzeige zwecks DAC 7?

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) sieht neben den Bußgeldvorschriften keine strafrechtlichen Sanktionen für Verstöße vor. Ebenfalls nicht geregelt wurden Regelungen einer Bußgeldbefreienden Selbstanzeige im Falle von Verstößen gegen die Pflichten aus dem PStTG. Denkbar ist bei jedem Verstoß gegen die Regelungen des PStTG, dass beispielsweise neben Meldeverstöße...mehr

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Plattformbetreiber-Meldepfl... / 4 Fazit

Das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) wurde als nationale Umsetzung von DAC 7 eingeführt, um die steuerliche Transparenz von digitalen Plattformen zu verbessern. Es verpflichtet Plattformbetreiber, spezifische Informationen über ihre Anbieter und Transaktionen an das Bundeszentralamt für Steuern zu melden. Die einschlägigen Bußgeldvorschriften im PStTG legen fest, ...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 180. Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) v 08.12.2010, BGBl I 2010, 1786

Rn. 200 Stand: EL 98 – ET: 02/2013 Am 28.10.2010 hat der Bundestag das JStG 2010 (Omnibusgesetz für eine Vielzahl von Einzelregelungen von der AO bis hin zum Wohnungsbau-PrämienG) verabschiedet. Der Bundesrat hat am 26.11.2010 darüber entschieden, ohne, wie empfohlen, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Viele Änderungen sind in allen offenen Fällen und somit rückwirkend anzu...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / B. Anwendung der AO (§ 100 Abs 5 Nr 2 und 3 EStG)

Rn. 29 Stand: EL 172 – ET: 04/2024 Der Förderbetrag nach § 100 EStG ist keine Steuer, sondern ein aus sozialpolitischen Erwägungen geschaffener und im EStG kodifizierter Anspruch eines ArbG bei Zahlungen von im Gesetz kodifizierten Beiträgen zugunsten seines ArbN. Aus Vereinfachungsgründen wurde die Verrechnung mit LSt-Zahlungen gewählt, obgleich der Förderbetrag keine Anknüp...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / 138. Gesetz über die Strafbefreiende Erklärung (Strafbefreiungserklärungsgesetz – StraBEG) v 23.12.2003, BGBl I, 2003, 2928

Rn. 158 Stand: EL 61 – ET: 05/2004 Das StraBEG ist am 30.12.2003 in Kraft getreten. Es hat folgenden Inhalt: § 1 StraBEG: Wer ESt, KSt, USt, VSt (!), GewSt, ErbSt oder Abzugssteuern nach dem ESt, verkürzt oder für sich oder einen anderen nicht gerechtfertigte Steuervorteile erlangt hat, wird nicht nach den §§ 370, 370a AO oder § 26c UStG bestraft, soweit er nach dem 31.12.2003 ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.4 Selbstanzeige

Rz. 57 § 371 AO (Selbstanzeige) ist auf § 373 AO nicht anwendbar, denn der Wortlaut des § 371 Abs. 1 AO bezieht sich ausschließlich auf die Fälle des § 370 AO.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5 Versuch (§ 373 Abs. 3 AO), Vollendung, Beendigung, Rücktritt und Selbstanzeige

5.1 Versuch und Vollendung Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.2 Beendigung

Rz. 55 Nach ständiger Rechtsprechung des BGH ist der Schmuggel beendet, wenn das geschmuggelte Gut in Sicherheit gebracht und "zur Ruhe gekommen" ist.[1] Der Zeitpunkt der Beendigung ist etwa bedeutsam für die Bestimmung des Beginns der Frist der Verfolgungsverjährung.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.1 Unterlassen

Rz. 52 Bei Unterlassungstaten genügt es für den Versuchsbeginn, dass sich der Täter der Zollgrenze soweit genähert hat, dass nach seiner Auffassung nähere Hindernisse vor dem Überschreiten nicht mehr zu erwarten sind.[1] Vollendet ist der Schmuggel bei Unterlassungshandlungen mit dem Überschreiten der Zollgrenze.[2]mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1 Versuch und Vollendung

Rz. 50 Gem. § 373 Abs. 3 AO ist der Versuch des Schmuggels strafbar. Rz. 51 Bei den steuerlichen Einfuhrdelikten gelten die allgemeinen Grundsätze zur Abgrenzung strafloser Vorbereitungshandlungen vom strafbaren Versuch[1] und die Tat versucht derjenige, der nach seiner Vorstellung von der Tat zur Tatbestandsverwirklichung unmittelbar ansetzt.[2] Da § 373 AO ein unselbstständ...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.1.2 Aktives Tun

Rz. 53 Soll bei Einfuhrdelikten die beabsichtigte Steuerverkürzung durch die Abgabe inhaltlich falscher Anmeldungen bei der zollamtlichen Abfertigung bewirkt werden, so beginnt der Versuch erst mit der Vorlage der wahrheitswidrigen – weil unvollständigen – Zollanmeldung.[1] Mit Blick auf die in Art. 218 Abs. 1 UZK vorgesehene Frist für die buchmäßige Erfassung wird es sodann...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 5.3 Rücktritt

Rz. 56 Wurde die Tat lediglich versucht, so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollendet wird.mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 37... / 8.2 Rücktritt und Selbstanzeige

Rz. 19 Wurde die Tat lediglich versucht (vgl. Rz. 13), so gelten die allgemeinen Rücktrittsregeln des § 24 StGB.[1] Demnach wird insbes. nicht bestraft, wer freiwillig die weitere Ausführung der Tat aufgibt oder die weitere Ausführung verhindert bzw. sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Vollendung zu verhindern, wenn die Tat ohne Zutun des Zurücktretenden nicht vollende...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 5.7.1 Gerichtliche Überprüfung

Rz. 74 Die Rechtmäßigkeit eines Kontenabrufs nach § 93 Abs. 7 AO kann vom FG im Rahmen der Überprüfung des Steuerbescheids oder eines anderen Verwaltungsakts, zu dessen Vorbereitung der Kontenabruf vorgenommen wurde, überprüft werden. Der Kontenabruf entspricht einer elektronischen Einnahme des Augenscheins und stellt – anders als das nachfolgende allgemeine Auskunftsersuche...mehr

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Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 93... / 1 Allgemeines

Rz. 1 §§ 85, 88, 92 S. 2 Nr. 1 AO normieren die Befugnis der Finanzbehörden, zur Erfüllung ihres Besteuerungsauftrags Auskünfte jeder Art von den Beteiligten und anderen Personen einzuholen. § 93 AO ist hierzu Ausführungsnorm und gilt als allgemeine Beweismittelvorschrift gleichermaßen im Festsetzungs-, Erhebungs- und Vollstreckungsverfahren.[1] Im Rahmen ihrer Verpflichtung,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Geschützte Informationen

a) "Tatsachen" und "Beweismittel" Rz. 187 [Autor/Stand] Schutzobjekt im Sinne dieser Vorschrift sind Tatsachen und Beweismittel, die der Stpfl. der FinB vor Einleitung oder in Unkenntnis der Einleitung des Strafverfahrens in Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten offenbart hat, soweit sie der StA oder dem Gericht in einem Strafverfahren aus den Steuerakten bekannt werden. Rz. ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / ee) Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung (§ 284 AO)

Rz. 71 [Autor/Stand] Aus den vorbezeichneten Gründen ist bei verweigerter Mitwirkung auch die Aufforderung zur Vorlage eines Vermögensverzeichnisses und Abgabe der eidesstattlichen Versicherung im Vollstreckungsverfahren nach § 284 AO [2] unzulässig, weil dadurch der Stpfl. gezwungen würde, wahrheitsgemäß (unter der Strafandrohung des § 156 StGB) – zumindest teilweise auch – ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht, AO § 393 Verhältnis des Strafverfahrens zum Besteuerungsverfahren

Schrifttum: S. zunächst die Schrifttumshinweise in Bd. I. 1. Einzeldarstellungen: Berthold, Der Zwang zur Selbstbezichtigung aus § 370 Abs. 1 AO und der Grundsatz des nemo tenetur, 1993; Besson, Das Steuergeheimnis und das Nemo-tenetur-Prinzip im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, 1997; Burkhard, Betriebsprüfung und Steuerfahndungsprüfung, 2. Aufl. 2017; Drüen in Tipke/Kru...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 2. (Teil-)Identität von Veranlagungszeitraum und Steuerart

Rz. 112 [Autor/Stand] Ist wegen unrichtiger oder fehlender Umsatzsteuervoranmeldungen ein Strafverfahren anhängig, entfällt während der Dauer des Strafverfahrens die Strafbarkeit hinsichtlich der Nichtabgabe der Umsatzsteuerjahreserklärung. Beispiel nach BGH[2]: S hatte für Januar bis Oktober 07 falsche monatliche Umsatzsteuervoranmeldungen abgegeben. Im Dezember 07 wurde ihm...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / a) Zwangsmittel gem. § 328 AO

Rz. 61 [Autor/Stand] Das Gesetz begnügt sich mit einer allgemeinen Verweisung auf § 328 AO. Als Zwangsmittel für die Durchsetzung von Verwaltungsakten, die auf Vornahme einer Handlung, Duldung oder Unterlassung gerichtet sind, nennt § 328 AO das Zwangsgeld (§ 329 AO), die Ersatzvornahme (§ 330 AO) und den unmittelbaren Zwang (§ 331 AO). Erfasst ist außer den in § 328 genannt...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / V. Entkriminalisierung der Außenprüfung?

Schrifttum: Buse, Versuchte Strafvereitelung durch Außenprüfer, AO-StB 2021, 11; Drüen, Außenprüfung und Steuerstrafverfahren, in DStjG 38 (2015), 219; Dusch/Rommel, Strafvereitelung (im Amt) durch Unterlassen am Beispiel von Finanzbeamten, NStZ 2014, 188; Kaeser, Steuerstrafrechtliche Verantwortung im Unternehmen und Tax Compliance, in DStjG 38 (2015), 193; Kremer/Altenburg,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 5. Deliktische Einkünfte aus allgemeinen Straftaten

Rz. 127 [Autor/Stand] Die Gefahr der Selbstbelastung besteht auch, wenn der Stpfl. Einkünfte aus allgemeinen Straftaten (wie Korruptionsdelikte, Bilanzdelikte, Untreue etc.) in seiner Einkommensteuererklärung angeben muss. Für diese Taten besteht die Möglichkeit einer strafbefreienden Selbstanzeige nicht. Insoweit bietet auch das Verwendungsverbot des § 393 Abs. 2 AO wegen d...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 6. Selbstbelastungsgefahr

a) Wegen einer begangenen Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit Rz. 86 [Autor/Stand] Das Zwangsmittelverbot des § 393 Abs. 1 Satz 2–4 AO dient der Umsetzung des Nemo-tenetur-Grundsatzes (s. Rz. 16 ff.). Danach darf der Stpfl. nicht gezwungen werden, sich selbst wegen einer Steuerstraftat oder Steuerordnungswidrigkeit zu belasten. Rz. 87 [Autor/Stand] Gegenstand der Selb...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / C. Verwendungsverbot bzgl. Nichtsteuerstraftaten (§ 393 Abs. 2 AO)

Schrifttum: Aue, Steuergeheimnis im Strafverfahren?, PStR 2011, 29; Baum, Änderung des AO-Anwendungserlasses, Mitteilungspflicht des Finanzamts zur Bekämpfung der illegalen Beschäftigung und des Leistungsmissbrauchs, NWB 2005, 2933; Bilsdorfer, Das Verhältnis von strafrechtlichem zu steuerrechtlichem Verwertungsverbot, PStR 2003, 120; Braun, Praxisfragen zum Abzugsverbot bei ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 4. Nachträgliches Erkennen der Unrichtigkeit einer vorausgegangenen Steuererklärung

Rz. 125 [Autor/Stand] Bedenkliche Konfliktsituationen ergeben sich nach jüngster BGH-Rspr. auch dann, wenn der Stpfl. zunächst mit bedingtem Vorsatz unrichtige Angaben in einer Steuererklärung gemacht hat und später sichere Kenntnis davon erlangt, dass sie unrichtig sind. Der 1. Senat[2] meint, in dieser Situation sei der Stpfl. gem. § 153 Abs. 1 AO zur Anzeige seiner bereit...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Fernwirkung

Rz. 175 [Autor/Stand] Ob die vorbezeichneten strafprozessualen Verwertungsverbote im Strafverfahren Fernwirkung haben, ist umstritten[2] (zum Meinungsstand s. auch § 385 Rz. 1053 ff. m.w.N.). Der BGH lehnt dies grds. ab[3]. Werden aufgrund einer unverwertbaren Beweiserhebung neue Beweismittel bekannt, dürfen diese grds. verwertet werden. Eine Fernwirkung hat der BGH bislang ...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Strafrechtliche Verwertungsverbote

a) Anwendung oder Androhung unzulässigen Zwangs Rz. 155 [Autor/Stand] Wird der Stpfl. entgegen dem Verbot in § 393 Abs. 1 Satz 2 und 3 AO von der FinB durch Einsatz steuerlicher Zwangsmittel trotz Kenntnis von der drohenden Selbstbelastung zur Mitwirkung im Besteuerungsverfahren gezwungen, unterliegen die betreffenden Tatsachenfeststellungen dem strafprozessuales Verwertungsv...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Anlass und Zeitpunkt der Belehrung

Ergänzender Hinweis: Nr. 16 Abs. 3, Nr. 29 AStBV (St) 2023/2024 (s. AStBV Rz. 16, 29). Rz. 131 [Autor/Stand] Gemäß § 393 Abs. 1 Satz 4 AO ist die FinB verpflichtet, den Stpfl. über die sich aus Satz 1–3 ergebenden Rechte und Pflichten zu belehren, "soweit dazu Anlass besteht". Rz. 132 [Autor/Stand] Bereits vor Beginn der steuerlichen Ermittlungen hat die Belehrung zu erfolgen,...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / IV. Ausnahmen vom Verwendungsverbot (§ 393 Abs. 2 Satz 2 AO)

Schrifttum: Buse, Steuergeheimnis; Mitteilung zur Durchführung dienstrechtlicher Maßnahmen bei Beamten und Richtern, AO-StB 2010, 140; Buse, Steuergeheimnis bei dienstrechtlichen Maßnahmen gegen Beamte, AO-StB 2011, 241; Hardtke, Gilt das Steuergeheimnis nach einer Selbstanzeige auch für Beamte?, AO-StB 2003, 98; Lindwurm, Das Steuergeheimnis nach der mündlichen Verhandlung v...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / III. Die Auswirkungen des Nemo-tenetur-Grundsatzes auf die strafbewehrten Steuererklärungspflichten

Schrifttum: Adler, Erklärungspflichten trotz Strafverfahrens, PStR 2002, 202; Aselmann, Die Selbstbelastungsfreiheit im Steuerrecht im Lichte der aktuellen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, NStZ 2003, 71; Bittmann/Rudolph, Das Verwendungsverbot des § 97 Abs. 1 Satz 3 InsO, wistra 2001, 81; Bömelburg, Der Selbstbelastungszwang im Insolvenzverfahren, Diss. Köln, 2004; Böse...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Praxishinweise

Rz. 145 [Autor/Stand] Anzeichen für einen Verdacht, den der Prüfer hegt, können unvorhergesehene und nicht näher erklärbare Prüfungsunterbrechungen sein. Hier sollte sich der Stpfl. fragen, was zuletzt Prüfungsgegenstand war. Dann kann die Einleitung eines Steuerstrafverfahrens unmittelbar bevorstehen, möglicherweise droht auch das Erscheinen der Steufa. Rz. 146 [Autor/Stand]...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Zwingendes öffentliches Interesse (§ 30 Abs. 4 Nr. 5 AO)

a) Gesetzliche Fallgruppen Rz. 247 [Autor/Stand] Die "namentlich" in § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a-c AO aufgeführten Fallgruppen dienen der Konkretisierung, wobei umstritten ist, ob es sich um Regelbeispiele oder Anwendungsfälle handelt[2]. In § 30 Abs. 4 Nr. 5 Buchst. a und b AO sind Verbrechen und bestimmte vorsätzliche schwere Vergehen und schwerwiegende Wirtschaftsstraftate...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 1. Lösungsansätze in Literatur und Rechtsprechung

Rz. 106 [Autor/Stand] Nach dem Nemo-tenetur-Prinzip braucht der Stpfl. keine ihn belastenden Angaben bzgl. bereits "begangener" Steuerstraftaten und -ordnungswidrigkeiten zu machen, die Gegenstand der Steuerprüfung bzw. des eingeleiteten Strafverfahrens sind. Bei wahrheitswidrigen Angaben macht er sich nicht nach § 370 AO strafbar, denn dadurch werden lediglich erlangte Vort...mehr

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Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / dd) Nachteilige Schätzung

Rz. 67 [Autor/Stand] Ungeachtet des erwähnten Auskunftsverweigerungsrechts (s. Rz. 46 f.) bleibt die FinB dazu berechtigt, die sich aus der verweigerten Mitwirkung ergebenden steuerrechtlichen Folgerungen zu ziehen[2]. Dazu gehört nach st. Rspr. des BFH [3] insbesondere die Möglichkeit, ungünstige Schätzungen der Besteuerungsgrundlagen des Stpfl. (§§ 162, 88, 90 AO) vorzunehm...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Kohlmann, Steuerstrafrecht,... / 3. Bekanntwerden

a) "In einem Strafverfahren" Rz. 211 [Autor/Stand] Die vom Stpfl. offenbarten Tatsachen oder Beweismittel müssen "in einem Strafverfahren" bekannt werden. Gemeint ist das Strafverfahren gegen diesen Stpfl. (s. nachst. Rz. 215). Gelangen sie der StA oder dem Gericht in einem anderen Verfahren, z.B. in einem Zivilprozess, zur Kenntnis, greift das Verwertungsverbot des Abs. 2 ni...mehr

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Frotscher/Drüen, KStG § 8 E... / 3.3.2.1 Regelfall

Rz. 329 Dem Begriff der Gewinnausschüttung, der auf einem den gesellschaftsrechtlichen Vorschriften entsprechenden Gewinnverteilungsbeschluss beruht (offene Gewinnausschüttung), kommt bei der Einkommensermittlung nur sekundäre Bedeutung zu, weil eine Gewinnausschüttung, gleich in welcher Form und unter welcher Bezeichnung sie gewährt wird, nie das Einkommen mindern darf. Jed...mehr

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Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

McNulty, Verlagerung und Zurechnung von Einkommen nach amerikanischen ESt-Recht, StuW 1978, 234; Pöllath, Stiftung, Trust und andere Formen der Vermögenssicherung, DStJG 10, 159; Bellstedt, Steuerliche Behandlung von US-Trusts, IWB 1995 F 8/2, 809; Wittuhn, Trusts und Eigentum, ZEV 2007, 0419; Wienbracke, Die ertragsteuerliche Behandlung von Trusts nach nationalem und nach DBA-R...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Littmann/Bitz/Pust, Das Ein... / Schrifttum:

Meyer/Ball, SteuerentlastungsG 1999/2000/2002: Zur Einbeziehung von Neubauten in die Besteuerung privater Veräußerungsgeschäfte gemäß § 23 EStG, FR 1999, 925; Bitz, StPfl von Immobilienveräußerungen – Abgrenzung zwischen Spekulationsgewinnen und gewerblichem Grundstückshandel, DStR 1999, 792; Walter/Stümper, Überschusserzielungsabsicht bei privaten Veräußerungsgeschäften: Spek...mehr

Kommentar aus Haufe Steuer Office Excellence
Schwarz/Pahlke/Keß, AO § 15... / 1.3 Verhältnis zu anderen Maßnahmen

Rz. 6 Die Festsetzung eines VZ wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Abgabe der Steuererklärung bereits mittels Androhung und Festsetzung von Zwangsgeld erzwungen worden ist (s. hierzu auch Rz. 11). Allerdings ist die kumulierende Wirkung beider Zwangsmittel bei der Ermessensausübung hinsichtlich der Höhe des VZ (s. Rz. 51) von Bedeutung, damit insbesondere das Verbot ...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Personal Office Platin
Whistleblowing / 2.3 Individualvertragliche Regelungen

Eine noch weitergehende Verpflichtung der Arbeitnehmer zur internen Meldung von Pflichtverstößen im Unternehmen kann im Wege arbeitsvertraglicher Vereinbarungen implementiert werden. Insoweit sind allerdings ebenfalls bestimmte Grenzen zu beachten. Nicht zulässig dürfte etwa die Pflicht zur Selbstanzeige oder eine zu umfassende Pflicht zur Meldung jeglicher Art von Pflichtve...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Steueroasen: Aktuelle Maßna... / 2.5 Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz

Am 24.6.2017 wurde das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften (Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz) v. 23.6.2017 im Bundesgesetzblatt verkündet.[1] und ist damit grundsätzlich am 25.6.2017 in Kraft getreten. Vorrangiges Ziel des Gesetzes ist es dabei ausdrücklich, die Möglichkeiten einer Steuerumgehung mittels Domizilgesells...mehr

Lexikonbeitrag aus Haufe Finance Office Premium
Beratungskosten / 3 Strafverteidigungskosten: Wann der Abzug als Betriebsausgaben oder Werbungskosten möglich ist

Strafverteidigungskosten sind betrieblich veranlasst und damit abzugsfähige Betriebsausgaben bzw. Werbungskosten, wenn die zur Last gelegte Tat im Rahmen der betrieblichen/beruflichen Tätigkeit begangen worden ist. Dies gilt auch für den Fall der Verurteilung.[1] Die an den Strafverteidiger entrichtete Umsatzsteuer ist nicht als Vorsteuer abziehbar.[2] Betrieblich veranlasst ...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
ZErb 01/2024, Wegzug aus st... / 2. Meldepflicht für Schenkungen

Nach Entfall der Schenkungssteuer wurde mit § 121a BAO eine Meldepflicht für Schenkungen betreffend folgende (taxativ aufgezählte) Wirtschaftsgüter eingeführt:mehr

Beitrag aus Haufe Steuer Office Excellence
Verjährung im Steuerstrafre... / V. Bedeutung für die Selbstanzeigeberatung

Da für Selbstanzeigen das Vollständigkeitsgebot gilt und eine Selbstanzeige nach § 371 Abs. 1 S. 2 AO nur wirksam werden kann, wenn zu allen unverjährten Steuerstraftaten einer Steuerart, mindestens aber zu allen Steuerstraftaten einer Steuerart innerhalb der letzten zehn Kalenderjahre, Angaben ergänzt oder nachgeholt werden, muss der steuerliche Berater für seinen Mandanten...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Umsatzsteuer-Prüfung: Typis... / 2.3.1 Umsatzsteuer-Sonderprüfung

Grundlage der Umsatzsteuer-Sonderprüfung sind die allgemeinen verfahrensrechtlichen Regelungen für Außenprüfungen (§§ 193 – 207 AO). Sonderregelungen im Umsatzsteuerrecht gibt es nicht. Zweck der Sonderprüfung ist es, die sachlich und zeitlich zutreffende Besteuerung sicherzustellen und zu verhindern, dass Steuerbefreiungen, Steuervergünstigungen, Vorsteuerabzug oder Vorsteue...mehr