Fachbeiträge & Kommentare zu Bußgeld

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.1.2 Bußgelder gegen juristische Personen oder Personenvereinigungen

Daneben kommt auch eine Sanktionierung auch (d. h. ggf. zusätzlich) des gemäß LkSG verpflichteten Unternehmens im Wege der Verbandsgeldbuße in Betracht. Gemäß § 30 OWiG können Unternehmen mit einer Geldbuße sanktioniert werden, wenn eine Leitungsperson eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit begangen hat, durch die Pflichten, welche die juristische Person oder die Personenvere...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder (GEG)

1 Einführung Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jewe...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 1 Einführung

Das GEG regelt in § 108 Abs. 1 GEG einen Katalog von insgesamt 32 Tatbeständen einer möglichen Ordnungswidrigkeit. § 108 Abs. 2 GEG regelt die Höhe der Bußgelder. Diese können abhängig vom Gesetzesverstoß mit einer Geldbuße zwischen 5.000 und 50.000 EUR bewehrt sein. Nachfolgende Übersicht listet die einzelnen Ordnungswidrigkeitstatbestände nach der Höhe des jeweiligen Bußge...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgelder gegen natürliche und juristische Personen und Personenvereinigungen

Zusammenfassung Überblick Um sicherzustellen, dass die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auch umgesetzt werden können, gibt das Gesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), verschiedene Instrumente und Handlungsoptionen für den Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten an die Hand. Dies ...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit

Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GEG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend in Kauf.[1] Leichtfertigkeit entsp...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 2 Tabellarische Übersicht der Ordnungswidrigkeiten und Bußgelder des LkSG

Die Ordnungswidrigkeiten des LkSG und die möglichen Sanktionen sind in der folgenden Tabelle nochmals überblicksartig aufgezeigt:mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1 Sanktionen des LkSG

Das Gesetz sieht mit § 24 LkSG ausführliche Vorschriften zu erheblichen Bußgeldern sowohl gegen (für verpflichtete Unternehmen tätige) natürliche Personen als auch gegen die verpflichteten Unternehmen selbst vor. Des Weiteren stellt der für bestimmte Fälle mögliche Ausschluss von der Vergabe öffentlicher Aufträge in § 22 LkSG eine weitere empfindliche Sanktion gegen verpflic...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer

In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erweitert die Möglichkeit der Festsetzung ein...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / Zusammenfassung

Überblick Um sicherzustellen, dass die Pflichten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) auch umgesetzt werden können, gibt das Gesetz der zuständigen Aufsichtsbehörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), verschiedene Instrumente und Handlungsoptionen für den Fall von Verstößen gegen die gesetzlichen Pflichten an die Hand. Dies sind insbesonde...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.2 Ausschluss von öffentlichen Aufträgen

Des Weiteren können Unternehmen, die wegen eines rechtskräftig festgestellten schwerwiegenden und bußgeldbewehrten Verstoßes mit einer Mindestgeldbuße belegt worden sind, gemäß § 22 LkSG von der Teilnahme an einem Wettbewerb um und der Vergabe von Liefer-, Bau- oder Dienstleistungsaufträgen öffentlicher Auftraggeber ausgeschlossen werden. Konkret setzt ein Ausschluss voraus,...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3 Verwalter

4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Or...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3 Wohnungseigentum

4.3.1 Gemeinschaft der Wohnungseigentümer In 1. Linie könnte zwar die GdWE als Adressatin eines Bußgeldbescheids in Betracht kommen, da sie nach § 9a Abs. 2 WEG die Pflichten der Wohnungseigentümer bezogen auf das gemeinschaftliche Eigentum wahrnimmt. Allerdings wäre dies nur möglich, wenn sich die GdWE unter die Norm des § 30 OWiG einordnen ließe. Vorerwähnte Vorschrift erwe...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4 Obstruktives Stimmverhalten

Obstruktives Stimmverhalten kann darin bestehen, einem Beschluss über erforderliche Maßnahmen (u. a. nach GEG) nicht zuzustimmen oder einem Beschlussantrag zuzustimmen, der nach GEG erforderliche Vorgaben missachtet. 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erfo...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 2 Objektive Tatbestände möglicher Ordnungswidrigkeiten

2.1 Bußgeld bis 5.000 EUR Mit einem Bußgeld bis zu 5.000 EUR sind nachfolgende Gesetzesverstöße bewehrt:mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3 Subjektiver Tatbestand

3.1 Vorsatz und Leichtfertigkeit Die jeweilige Ordnungswidrigkeit muss nach § 108 Abs. 1 GEG vorsätzlich oder leichtfertig verwirklicht worden sein. Unproblematisch stellt sich stets Vorsatz dar, wobei auch schon bedingter Vorsatz genügt. Bei bedingtem Vorsatz beabsichtigt der Täter zwar nicht die Tatbestandsverwirklichung, hält sie jedoch für möglich und nimmt sie billigend i...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4 Adressaten eines Bußgeldbescheids

4.1 Grundsätze Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GEG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Verantwortliche nach GEG...mehr

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Energieausweis (GEG) / 8.3 Verpflichtete

Zur Vorlage verpflichtet sind neben Verkäufern bzw. Vermietern oder Verpächtern auch die Immobilienmakler. Bereits unter dem Geltungsbereich der EnEV wurde, ohne ausdrücklich benannt zu sein, auch der Makler als Vorlagepflichtiger angesehen. Die nicht unverzügliche oder unterlassene Vorlage des Energieausweises stellt nach § 108 Abs. 1 Nr. 23 und Nr. 24 GEG eine bußgeldbeweh...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 4 Handlungshinweise für verpflichtete Unternehmen

Vor dem Hintergrund der erheblichen Risiken, die Verstöße gegen die Pflichten des LkSG bergen, sollten die internen Vermeidungsstrategien, das Risikomanagement und die Kontrollmechanismen zur regelmäßigen und anlassbezogenen Überprüfung der etablierten Maßnahmen sowie die etwaig erforderliche Aktualisierung derselben bei der Tätigkeit des Unternehmens eine wichtige Rolle ein...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 3 Aufsicht und Einleitung von Bußgeldverfahren durch das BAFA

Die zuständige Behörde zur Kontrolle und Durchsetzung des LkSG und damit zuständige Aufsichts- und auch Bußgeldbehörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dieses soll bei der Kontrolle von Unternehmen grundsätzlich einen risikobasierten Ansatz verfolgen. Dies bedeutet, dass die Behörde neben der verpflichtenden Aufnahme von Untersuchungen aufgrund v...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 7 Wärmepumpen-/Solarthermie-Hybridheizung

§ 71h GEG ermöglicht eine Kombination verschiedener Wärmeerzeuger mit einer elektrisch angetriebenen Wärmepumpe. Bußgeld Zu beachten ist hierbei, dass eine Missachtung der Vorgaben des § 71h Abs. 1 und Abs. 2 GEG nach § 108 Abs. 1 Nr. 19 GEG eine mit einem Bußgeld bis 5.000 EUR bewehrte Ordnungswidrigkeit darstellt. 7.1 Wärmepumpen-Hybridheizung § 71h Abs. 1 GEG regelt die Vor...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.2 Miete

In einem Mietverhältnis ist regelmäßig der Vermieter als Eigentümer Verantwortlicher i. S. v. § 8 Abs. 1 GEG und somit Adressat eines Bußgeldbescheids im Fall der Verwirklichung eines Ordnungswidrigkeiten-Tatbestands. Der Mieter selbst kann im Fall erlaubter Untervermietung und Nichtvorlage des Energieausweises im Rahmen der Begründung des Untermietverhältnisses als Täter un...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.2 Eigentümergemeinschaft als Verantwortliche

Als Sondereigentümerin kann die GdWE Pflichten nach GEG treffen (siehe oben Kap. 4.3.1). Sieht man sie über ihre Zuweisungskompetenz nach § 9a Abs. 2 WEG auch als Verantwortliche gemäß § 8 Abs. 1 GEG an, würde nichts anderes gelten. Da sie selbst aber nicht als Täterin oder Beteiligte einer Ordnungswidrigkeit infrage kommt, kommt als potenzieller Adressat eines Bußgeldbesche...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.1 Beteiligung mehrerer

Die Beteiligung mehrerer an einer Ordnungswidrigkeit regelt § 14 OWiG. Ob im Fall obstruktiver Beschlussfassung gegen nach dem GEG erforderliche Maßnahmen als Beteiligte der Ordnungswidrigkeit auch diejenigen Wohnungseigentümer in Betracht kommen, die im einen Fall für die GEG-konforme Maßnahme gestimmt haben und im anderen Fall gegen den GEG-widrigen Beschlussantrag, ist er...mehr

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LkSG: Sanktionen und Bußgel... / 1.3 Reputationsverlust

Nicht zu vergessen ist im Zusammenhang mit Verstößen gegen die menschenrechts- und umweltbezogenen Pflichten des LkSG auch der drohende Reputationsverlust, der bei Bekanntwerden von Verstößen und Sanktionen jedenfalls mittelbar ebenfalls zu wirtschaftlichen Nachteilen für die verantwortliche juristische Person führen kann. Achtung Reputationsverlust bei Einbeziehung der Öffen...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 3.2 Sorgfaltspflichten

In diesem Zusammenhang wird vertreten, bei privaten Grundstückseigentümern seien weniger strenge Sorgfaltsmaßstäbe anzulegen als bei gewerblichen Immobilieneigentümern.[1] Angesichts der monatelang öffentlich und in den Medien verbreiteten Diskussionen über das "Heizungsgesetz" dürfte sich allerdings kein privater Gebäudeeigentümer auf angebliche Unkenntnis berufen können, w...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.1 Grundsätze

Täter möglicher Ordnungswidrigkeiten und somit Adressaten eines Bußgeldbescheids können alle Verantwortlichen i. S. v. § 8 GEG sein, also der Bauherr, Eigentümer und diejenigen Personen, die im Auftrag des Eigentümers oder des Bauherren bei der Errichtung oder Änderung von Gebäuden oder der Anlagentechnik in Gebäuden tätig werden (siehe Verantwortliche nach GEG, Kap. 1). Der...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.2 Wohnungseigentümer

Da die GdWE die Eigentümerpflichten ohnehin nur im Rahmen einer Verwaltungstreuhand wahrnimmt[1] und § 8 Abs. 1 GEG neben dem Bauherrn auch den Eigentümer verpflichtet, kommen als Adressaten der Bußgeldbescheide also die Wohnungseigentümer infrage. Den Wohnungseigentümern obliegt nämlich gemäß § 19 Abs. 1, 2 Nr. 2 WEG die Beschlussfassung über die konkrete Maßnahme, deren Au...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.3.1 Wohnungseigentümer als Verantwortliche

Zwar verpflichtet das GEG mit Ausnahme von § 71n GEG den Verwalter nicht persönlich, grundsätzlich käme allerdings seine Haftung nach § 9 Abs. 1 Nr. 3 OWiG als gesetzlicher Vertreter der GdWE infrage. Da das GEG allerdings den Eigentümer verpflichtet, kann er unter den Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 OWiG als Beteiligter einer Ordnungswidrigkeit der Wohnungseigentümer bußgel...mehr

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Unternehmenspflichten beim ... / 9.2 Prangerwirkung durch öffentliche Bekanntmachung

Hat das Bundesverwaltungsamt einen Verstoß aufgedeckt, verfolgt und mit Bußgeld belegt, folgt die Information der Öffentlichkeit. Sobald die verhängten Maßnahmen bestandskräftig und die Bußgeldentscheidung unanfechtbar geworden sind, erscheint eine entsprechende Bekanntmachung auf der Internetseite des BVA (§ 57 GwG) oder auf einer gemeinsamen Internetseite der zuständigen A...mehr

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Ordnungswidrigkeiten und Bu... / 4.3.4.2 Praktische Konsequenzen

Der Verwalter ist kein Vormund der Wohnungseigentümer. Anderseits ist er verpflichtet, auch anfechtbare Beschlüsse durchzuführen, was in Ermangelung einer aufschiebenden Wirkung auch dann gilt, wenn ein Beschluss angefochten ist.[1] Deshalb ist zunächst zu prüfen, ob ein Beschluss, der gegen die Vorgaben des GEG verstößt, lediglich anfechtbar oder sogar nichtig ist. Beschluss...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 3 Stromdirektheizung

Zunächst definiert § 3 Abs. 1 Nr. 29 GEG die Stromdirektheizung als ein Gerät zur direkten Erzeugung von Raumwärme durch Ausnutzung des elektrischen Widerstands auch in Verbindung mit Festkörper-Wärmespeichern. Letztlich handelt es sich schlicht um Heizungen, die mittels Elektrostroms betrieben werden. Die Vorgaben bezüglich der Verwendung derartiger Heizungen regelt § 71d G...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 5 Anlagen zur Nutzung flüssiger oder gasförmiger Biomasse

Nach § 71f Abs. 1 GEG hat der Betreiber einer mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickten Heizungsanlage sicherzustellen, dass mindestens 65 % der mit der Anlage bereitgestellten Wärme aus Biomasse oder grünem oder blauem Wasserstoff einschließlich daraus hergestellter Derivate erzeugt wird. Dem Betreiber steht auch der Nachweis nach § 71 Abs. 2 Satz 4 GEG offen,...mehr

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Energieausweis (GEG) / 12.4.2 Ordnungswidrigkeit

Die in einer Immobilienanzeige enthaltenen Pflichtangaben nach § 87 GEG müssen selbstverständlich richtig sein. § 108 Abs. 1 Nr. 27 GEG regelt mit Blick auf die Bestimmung des § 87 GEG allerdings nur das Fehlen erforderlicher Pflichtangaben als Ordnungswidrigkeit. Der Fall unrichtiger Pflichtangaben wird nicht ausdrücklich erwähnt. Ob mit Blick auf das strafrechtliche Analog...mehr

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Beheizungsvarianten nach GE... / 6 Anlagen zur Nutzung fester Biomasse

Da nachhaltig erzeugte Biomasse nur begrenzt verfügbar ist und voraussichtlich aufgrund der Nachfrage in verschiedenen Sektoren teurer wird, empfiehlt sich diese Option vor allem in Bestandsgebäuden, in denen andere Lösungen nicht sinnvoll oder machbar sind. Dies kann beispielsweise für Gebäude gelten, die schwer zu sanieren sind oder unter Denkmalschutz stehen. Die Nutzung n...mehr

Beitrag aus Haufe Finance Office Premium
Unternehmenspflichten beim ... / 9.1 Hohe Bußgeldstrafen

Der vorsätzliche und auch der bereits leichtfertige Verstoß gegen Mitteilungs- und auch Angabepflichten ist bußgeldbewehrt (§§ 56 Abs. 1, 53, 54 bzw. 55 GwG). Sanktioniert werden Verstöße gegen die Informationssammlungs- und Mitteilungspflicht an das Transparenzregister, Verstöße gegen die Angabepflicht gegenüber der mitteilungspflichtigen Unternehmung sowie unterlassene Uns...mehr

Beitrag aus Deutsches Anwalt Office Premium
Mietrechtliche Besonderheit... / 1.1.2.2 Neuer Modernisierungstatbestand des § 555b Nr. 1a BGB

Die Neuregelungen des GEG haben eine Erweiterung des Katalogs der Modernisierungsmaßnahmen des § 555b BGB erforderlich gemacht. Als Modernisierungsmaßnahme gilt nach § 555b Nr. 1a BGB auch eine bauliche Veränderung, durch die mittels Einbau oder Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in einem Gebäude die Anforderungen des § 71 GEG erfüllt werden. Wird ...mehr

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Arbeitszeit / 1.4.1 Grundsatz

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt 8 Stunden pro Tag. Damit ergibt sich unter Einbeziehung des Samstags als Werktag eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden. Die werktägliche Arbeitszeit muss nicht Tag für Tag eingehalten werden, sondern nur im Durchschnitt von 6 Monaten bzw. 24 Wochen (Ausgleichszeitraum). Unter dieser Bedingung ist es zulässig, die tägliche Arb...mehr

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Umsatzsteuer in Ungarn / 5.1 Vorschriften zur Rechnungserteilung

Die einschlägige Regelungen sind enthalten in: Gesetz Nr. LXXIV von 1992 über die Mehrwertsteuer; die Verordnung Nr. 20/2004 (IV.21.) PM des Finanzministeriums über die elektronische Rechnungstellung; Verordnung Nr. 24/1995 (XI.22.) PM des Finanzministeriums über die steuerliche Kennzeichnung von Rechnungen, vereinfachten Rechnungen und Empfangsquittungen sowie über die Verwend...mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der Steuervertreter hat die gleichen Rechte wie der ausländische Steuerpflichtige, weil er in dessen Namen handelt. Der Vertreter haftet zusammen mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus steuerpflichtigen Umsätzen in Griechenland entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder.mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.5 Sicherheitsgarantien

Die belgischen Steuerbehörden prüfen, ob die Steuervertreter ausreichend liquide sind. Ist dies nicht der Fall, können Sicherheiten in Höhe der Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder verlangt werden.mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.3 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen hat er dieselben Rechte und Pflichten wie dieser. Der Steuervertreter haftet mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus Umsätzen in Belgien entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder.mehr

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Umsatzsteuer in Bulgarien / 3.2 Rechte und Pflichten eines Steuervertreters

Der bevollmächtigte Vertreter vertritt den ausländischen Unternehmer in allen mit dem MwSt-Gesetz in Verbindung stehenden steuerlichen Aspekten. Der bevollmächtige Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für alle Pflichten des ausländischen Unternehmers in Zusammenhang mit dem MwSt-Gesetz. Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen hat er dieselben Rechte und Pflichten w...mehr

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Umsatzsteuer in Griechenland / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

Bei Nichtbestellung eines Steuervertreters ist die Mehrwertsteuer durch den griechischen Leistungsempfänger zu entrichten. Der ausländische Unternehmer muss aber bei Nichterfüllung seiner Verpflichtungen immer Bußgelder bezahlen. Ein nicht in Griechenland niedergelassener Unternehmer kann rechtlich keine mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze bewirken. Dies bedeutet, dass er nebe...mehr

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Umsatzsteuer in Belgien / 3.4 Folgen, wenn ein Steuervertreter nicht bestellt wird

In diesem Fall können Mehrwertsteuer, Zinsen und Bußgelder vom Vertragspartner des ausländischen Steuerpflichtigen eingefordert werden. Hat dieser die Steuer jedoch nachweislich teilweise oder in voller Höhe in gutem Glauben seinem Lieferanten gezahlt und kann er diesen benennen, ist er in entsprechender Höhe von der Steuerzahlung entbunden.mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 4.1 Wärmepumpen

Mit § 60a GEG wird erstmals eine Betriebsprüfung von Wärmepumpen eingeführt, was bislang nicht erforderlich war. Immer schon anders war dies im Fall von Heizungsanlagen mit Verbrennungsprozessen, die regelmäßig im Rahmen der Abgasmessung und Feuerstättenschau kontrolliert werden. Betroffen von der Betriebsprüfung sind nach § 60a Abs. 1 Satz 1 GEG Gebäude mit mindestens 6 Wohn...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 1.2.4 Fristgebundene Betriebsverbote

Grundsätzlich dürfen Heizkessel, die mit flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen beschickt werden und vor dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden sind, nach § 72 Abs. 1 GEG nicht mehr weiterbetrieben werden. Sind die Heizkessel nach dem 1.1.1991 eingebaut oder aufgestellt worden, dürfen sie gem. § 72 Abs. 2 GEG nach Ablauf von 30 Jahren seit Einbau oder Aufstellung ni...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.1 Heizungsprüfung und -optimierung

Betroffene Gebäude Die Pflicht zur Heizungsprüfung und -optimierung betrifft nur Heizungsanlagen in Gebäuden mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstständigen Nutzungseinheiten. Selbstständige Nutzungseinheiten sind Teileigentumseinheiten im Bereich des Wohnungseigentums, im Übrigen gewerblich oder freiberuflich genutzte Einheiten. Betroffene Anlagen Weiter muss es sich...mehr

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Bestandsgebäude (GEG) / 3.1.4.2 Quartierslösung

Nach § 103 Abs. 3 Satz 1 GEG können Eigentümer und Bauherren – befristet bis zum 31.12.2025 – bei Änderungen an Bestandsgebäuden in einem Quartier eine Vereinbarung über die gemeinsame Erfüllung der Anforderungen an die Bestimmung des § 50 Abs. 1 i. V. m. § 48 GEG treffen. Konsequenz ist, dass bezüglich der Vorgabenerfüllung nicht das einzelne Gebäude beurteilt wird, sondern...mehr

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Neubau (GEG) / 3 Energieausweis

Wird ein Energiebedarfsausweis für ein zu errichtendes Gebäude auf der Grundlage des berechneten Energiebedarfs ausgestellt, sind die Ergebnisse der nach den §§ 15 und 16 GEG für Wohngebäude oder nach den §§ 18 und 19 GEG für Nichtwohngebäude erforderlichen Berechnungen zugrunde zu legen. Nach § 80 Abs. 1 Satz 1 GEG ist ein Energiebedarfsausweis unter Zugrundelegung der energ...mehr

Beitrag aus VerwalterPraxis Gold
Bestandsgebäude (GEG) / 4.2.2.2 Hydraulischer Abgleich

Gegenüber § 3 EnSimiMaV ist der Anwendungsbereich des § 60c GEG nicht nur auf Gaszentralheizungssysteme beschränkt, sondern erstreckt sich auf sämtliche Heizungssysteme mit Wasser als Wärmeträger. Ebenfalls abweichend von den Regelungen der EnSimiMaV erstreckt sich die Pflicht zum hydraulischen Abgleich auf sämtliche Gebäude mit mindestens 6 Wohnungen oder sonstigen selbstst...mehr