Der bevollmächtigte Vertreter vertritt den ausländischen Unternehmer in allen mit dem MwSt-Gesetz in Verbindung stehenden steuerlichen Aspekten. Der bevollmächtige Vertreter haftet gesamtschuldnerisch für alle Pflichten des ausländischen Unternehmers in Zusammenhang mit dem MwSt-Gesetz. Als Vertreter des ausländischen Steuerpflichtigen hat er dieselben Rechte und Pflichten wie dieser. Der Steuervertreter haftet mit seinem Mandanten gesamtschuldnerisch für alle aus Umsätzen in Belgien entstehenden Steuern, Zinsen und Bußgelder.

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