1 Arbeitsrecht

1.1 Arbeitsbescheinigung und Betriebsratstätigkeit sind keine Grundlage für Entfristung

Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteil v. 14.12.2023, 8 Ca 8266/23

1.2 Fristlose Kündigung wegen vorsätzlicher Minderleistung?

Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven, Urteile v. 14.12.2023, 2 Ca 2206/23 und 2 Ca 2207/23

Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nur ein unterdurchschnittliches Arbeitspensum schafft oder öfter Fehler macht als die anderen im Team, fällt das auf. Sind Arbeitgeber auf Dauer unzufrieden mit der Leistung eines sog. "Low Performers", bleibt als letzte Lösung manchmal nur die Kündigung. Eine solche verhaltensbedingte Entlassung kann gerechtfertigt sein, wenn Arbeitnehmende ihre persönliche Leistungsfähigkeit bewusst nicht ausschöpfen. So sah es im vorliegenden Fall das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven und wies die Klagen zweier Mitarbeiter der Performa Nord gegen ihre fristlosen Kündigungen ab.

1.3 Zum Recht auf Urlaubsabgeltung bei vorzeitigem Ruhestand

Europäischer Gerichtshof, Urteil v. 18.1.2024, C-218/22

Der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub sowie auf die finanzielle Abgeltung der Urlaubstage ist in der europäischen Arbeitszeitrechtslinie geregelt. Nach dieser haben Beschäftigte, die ihren gesamten bezahlten Jahresurlaub vor dem Ende ihrer Arbeitsverhältnisse nicht nehmen konnten, Anspruch auf eine finanzielle Vergütung für den nicht genommenen bezahlten Jahresurlaub.

Eine italienische Regelung, nach der Mitarbeitende keinen Anspruch auf Urlaubsabgeltung für nicht genommene Urlaubstage haben, wenn sie das Arbeitsverhältnis selbst beenden, widerspricht EU-Recht, stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest und bestätigte damit seine bisherige Urlaubsrechtsprechung.

2 GmbH-Gesellschafter/-Geschäftsführer

2.1 Pensionszusage: Sanierungsbedingte vorzeitige Ablösung

FG Münster Urteil v. 26.5.2023, 4 K 3618/18 E

Die Revision ist mittlerweile anhängig, Az. beim BFH VIII R 17/23. Im Rahmen der Revision wird der BFH Gelegenheit haben, seine bisherige Rechtsprechung zu diesem Bereich (BFH, Urteil v. 11.9.2013, I R 28/13, und BFH, Urteil v. 23.10.2013, I R 60/12) weiter zu präzisieren.

3 Kapitalanlage & Versicherung

3.1 Auch für einen luxemburgischen Spezialimmobilienfonds kann die persönliche Steuerbefreiung nach InvStG 2004 gelten

BFH, Urteil v. 11.10.2023, I R 23/23

Der BFH und die konkret am vorliegenden Rechtsstreit Beteiligten sind an die im Revisionsverfahren eingeholte Vorabentscheidung des EuGH gebunden und daher nicht befugt, von der Antwort des EuGH abzuweichen. Der Tenor des EuGH-Urteils L Fund v. 27.4.2023, C-537/20 ist im Lichte seiner Entscheidungsgründe auszulegen. Gemessen daran kann kein Zweifel bestehen, dass der EuGH den Ausschluss des Steuerpflichtigen von der Steuerbefreiung des § 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004 als einen Verstoß gegen die unionsrechtlich verbürgte Kapitalverkehrsfreiheit erachtet hat. Um den Anwendungsvorrang des Primärrechts der Union sicherzustellen, muss das Tatbestandsmerkmal "inländisch" in § 11 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004, auf das Satz 2 der Regelung unmittelbar Bezug nimmt, zugunsten des Steuerpflichtigen unbeachtet bleiben, die Norm ist aber im Übrigen zur Anwendung zu bringen.

§ 11 Abs. 1 Satz 2 InvStG 2004, der aus unionsrechtlichen Gründen beim Kläger zur Anwendung kommt, gewährt eine persönliche Steuerbefreiung. In einem solchen Fall darf ein Körperschaftsteuerbescheid, selbst wenn mit ihm eine Steuer von 0 EUR festgesetzt wird, nicht ergehen. Ergeht er dennoch, ist er ersatzlos aufzuheben.

3.2 Halterhaftung bei Fahrzeugbrand

BGH, Urteil v. 12.12.2023, VI ZR 76/23

4 Private Immobilienbesitzer

4.1 Darf sich eine Katze auch im Treppenhaus eines Mietshauses aufhalten?

AG Brandenburg a. d. Havel, Urteil v. 11.12.2023, 30 C 86/23

Diese Entscheidung wirft die Frage auf, inwieweit das Halten von Katzen in einer Mietwohnung eine vertragsgemäße Nutzung der Mietsache darstellt. Auch wenn der Mietvertrag die Haltung von Katzen erlaubt oder keine wirksame Regelung enthält, so bedeutet das für Mieter keinen Freifahrschein.

So hat etwa das AG Wiesbaden entschieden, dass ein Mieter keine 4 Katzen in seiner 2-Zimmer-Wohnung mit einer Wohnfläche von 57 qm halten darf. Aufgrund der Größe der Wohnung und der damit verbundenen gelegentlich Geruchsbelästigung von Nachbarn – trotz Nutzung von 2 Katzentoiletten in der Wohnung – sei allenfalls das Halten von 3 Katzen als vertragsgemäße Nutzung anzusehen. Das Gericht verurteilte infolgedessen den Mieter zur Entfernung von einer seiner 4 Katzen (AG Wiesbaden, Urteil v. 19.3.2013, 91 C 3026/12).

In einem weiteren Sachverhalt lebte eine Mieterin mit ihrer Katze im ersten Stock eines Mehrfamilienhauses, die die Wohnung verlassen kann. Daran störte sich eine Nachbarin im Erdgeschoss, weil die Katze häufig in ihre Wohnung schlich, wenn sie die Terrassentüren oder die Fenster geöffnet hatte. Die Katze verließ erst die Wohnung, wenn sie diese vertrieb, was ihr aufgrund einer Behinderung schwerfiel. Aufgrund dessen verklagte die Nachbarin die Vermieterin. Das Amtsgericht Potsdam entschied, dass der Vermieter hier tätig werden muss. Er muss von der Mieterin verlangen, dass sie dafür sorgt, dass ihre Katze in ihre Wohnung nebst Terrasse vordringt. Das ergibt sich daraus, dass das Öffnen von Fenstern und Türen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gehört. Das Eindringen der Katze eines anderen Mieters stelle eine erhebliche Belästigung dar. Die Mieterin dürfe dann ihre Katze nicht frei draußen herumlaufen lassen, weil dies eine vertragswidrige Nutzung der Mietsache darstellt. Aus diesem Grunde wäre die Nachbarin berechtigt, e...

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