3 Voraussetzungen

Brand ist ein Feuer, das ohne einen bestimmungsgemäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag.

Wesentliche Voraussetzungen für einen Brand:

  • Feuer mit Lichterscheinung (Flamme, Glut, Glimmen),
  • kein bestimmungsgemäßer Herd (Einrichtung, die zur Erzeugung oder Nährung von Feuer bestimmt ist),
  • Ausbreitung aus eigener Kraft.

Durch diese Definition sind ungefährliche, d. h. mit keinen größeren Vermögensverlusten verbundenen Schäden von der Haftung des Versicherers ausgeschlossen.

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