Dipl.-Finw. René Sobisch, StAR[*]

Große- oder mittelgroße Familienunternehmen sind häufig in komplexen Unternehmensstrukturen mit mehrstufigem Beteiligungsbesitz organisiert. Die Unternehmensnachfolge bei einem derartig strukturierten Familienkonzern betrifft oftmals auch die Konstellation einer ertragsteuerlichen Organschaft i.S.d. § 14 KStG. Hierbei stehen zumeist ertragsteuerliche Besteuerungsvorteile im Vordergrund (s. hierzu: Herkens, GmbH-StB 2023, 245 [in dieser Ausgabe]). Weitestgehend unerschlossen sind hingegen erbschaft- und schenkungsteuerliche Implikationen der ertragsteuerlichen Organschaft. Sowohl die aktuelle Entscheidung des BFH v. 2.11.2022 zu den Bilanzierungsfolgen beim Organgesellschaftsverlust (BFH v. 2.11.2022 – I R 37/19, BStBl. II 2023, 409 = GmbH-StB 2023, 96 [Schimmele]) als auch die Auswirkungen des Körperschaftsteuermodernisierungsgesetzes v. 25.6.2021 zur Einlagelösung für Minder- oder Mehrabführungen gem. § 14 Abs. 4 KStG n.F. (s. hierzu auch: Schwetlik/Mach, GmbH-StB 2023, 79) geben Anlass für eine steuerfachliche Analyse aus Sicht der Erbschaft- und Schenkungsteuer.

[*] Der Autor ist als Betriebsprüfer bei einem Finanzamt für Groß- und Konzernbetriebsprüfung in NRW mit dem Arbeitsschwerpunkt Erbschaft- und Schenkungsteuer tätig. Der Beitrag gibt ausschließlich die persönliche Auffassung des Autors wieder und wurde in nichtdienstlicher Eigenschaft verfasst.

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