Rz. 138

[Autor/Stand] Nach der Ermittlung des Reingewinns für die einzelnen land- und forstwirtschaftlichen Nutzungen schließt sich als weiterer Rechenschritt die Kapitalisierung an. Hierfür sieht § 163 Abs. 11 BewG einen Kapitalisierungszinsfuß von 5,5 % und einen Kapitalisierungsfaktor von 18,6 vor.

 

Rz. 139

[Autor/Stand] Der Kapitalisierungszinsfuß von 5,5 % besteht dabei aus zwei Faktoren. Dabei handelt es sich zum einen um einen Basiszins von 4,5 % und zum anderen um einen Risikozuschlag von 1 %. Der Basiszins beruht auf der langfristig erzielbaren Rendite für öffentliche Anleihen, die von der Bundesbank jeweils zu Beginn eines Jahres auf den ersten Werktag errechnet wird.

 

Rz. 140

[Autor/Stand] Der Kapitalisierungsfaktor von 18,6 ergibt sich unter Berücksichtigung des Kapitalisierungszinsfußes und einer mittelschüssig zu zahlenden Zeitrente von unendlicher Dauer. Insgesamt nimmt die Regelung des § 163 Abs. 11 BewG Rücksicht auf das dynamische Bewertungsverfahren und ermöglicht die angemessene Berücksichtigung wirtschaftlicher Gegebenheiten.

 

Rz. 141

[Autor/Stand] Über § 163 Abs. 12 BewG wird nochmals gesetzlich klargestellt, dass der Kapitalisierungsfaktor nur auf den nach den Eigentumsflächen hergeleiteten Reingewinn angewandt werden darf. Daran wird deutlich, dass Zupachtflächen bei der Ermittlung des für die Erbschaft- und Schenkungsteuer geltenden Wertes unberücksichtigt bleiben und nur das zivilrechtliche Eigentum maßgebend ist.

 

Rz. 142

[Autor/Stand] In Ausnahmefällen kann auch das vom zivilrechtlichen Eigentum abweichende wirtschaftliche Eigentum zu berücksichtigen sein. Hierfür ist allerdings erforderlich, dass der wirtschaftliche Eigentümer den zivilrechtlichen Eigentümer auf die Dauer der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer eines Wirtschaftsgutes oder einer wirtschaftlichen Einheit von der Einwirkung auf das Wirtschafsgut bzw. die wirtschaftliche Einheit ausschließen kann (vgl. dazu § 39 Abs. 2 AO).

 

Rz. 143– 145

[Autor/Stand] Einstweilen frei.

[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
[Autor/Stand] Autor: Bruschke, Stand: 01.02.2023
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