Rz. 32

Zur Teilnahme an der HzV nach Maßgabe dieses Vertrages sind alle an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1 teilnehmenden Hausärzte mit Vertragsarztsitz im Bezirk der KV Nordrhein berechtigt, die die nachstehenden Teilnahmevoraussetzungen erfüllen:

  • Teilnahme an der hausärztlichen Versorgung gemäß § 73 Abs. 1a Satz 1;
  • Zulassung, Praxissitz und Hauptbetriebsstätte (Vertragsarztsitz) im Bezirk der KV Nordrhein;
  • apparative Mindestausstattung (Blutdruckmessgerät, Blutzuckermessgerät, EKG, Spirometer mit FEV1-Bestimmung); Erbringung von mindestens zwei der folgenden Leistungen: Langzeitblutdruckmessung, Langzeit-EKG, und Sonografie. Diese Leistungen können im Rahmen einer Gerätegemeinschaft erbracht werden, die innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2012 zu bilden war und deren Vorhandensein der Hausarzt gegenüber der Krankenkasse und der Dienstleistungsgesellschaft schriftlich zu bestätigen hat;
  • vom ersten Abrechnungsquartal an Ausstattung mit der für den Vertrag über die HzV zugelassenen und benannten Software (Vertragssoftware) nach Anlage 1 des Vertrages in der stets aktuellen Version;
  • vom ersten Abrechnungsquartal an Ausstattung mit einer onlinefähigen IT und Internetanbindung in der Praxis(DSL empfohlen oder ISDN) gemäß Anlage 1 des Vertrages;
  • Ausstattung mit einem nach BMV-Ä zertifizierten Arztinformationssystem (AIS/Praxis-Softwaresystem);
  • Ausstattung mit einem Faxgerät (Computerfax oder Faxgerät);
  • Zustimmung zur Veröffentlichung von Name, Vorname, Praxisanschrift und Telefonnummer des Hausarztes in einem öffentlichen Arztverzeichnis auf der Homepage des Hausärzteverbandes e. V. und der Krankenkasse;
  • Ausstattung mit einem Chipkartenlesegerät;
  • Soweit der Hausarzt Versicherte in die HzV einschreiben möchte, die jünger als 10 Jahre alt sind, bedarf es zusätzlich folgender apparativer Mindestausstattung: Säuglingswaage, Stadiometer und Hörtestgerät.

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