Auch wenn KMU’s im Einzelfall noch nicht den vorgenannten Regelungen unterfallen und somit keine gesetzliche Reporting-Verpflichtung besteht, bedeutet dies nicht, dass diese Unternehmen keinen entsprechenden Aufwand unternehmen müssen. Vielmehr sehen sich auch KMU’s mit vergleichbaren Anforderungen von Banken oder Kundenseite konfrontiert.

Zunehmende Bedeutung i.R.d. Due Diligence: Vor diesem Hintergrund nehmen auch ESG-Themen einen zunehmend prominenten Raum i.R.d. Due Diligence bei Mittelstandstransaktionen ein. Ein Marktstandard für die Prüfung sowie für die Abbildung von ESG-Themen in der Kaufvertragsdokumentation hat sich hier noch nicht gebildet. Es erfolgt vielmehr eine Annäherung im Einzelfall je nach Branche. Üblicherweise wird mit auf das jeweilige Zielunternehmen individualisierten Checklisten gearbeitet und insbesondere das Vorhandensein von Management- und Kontrollsystemen und Verantwortlichkeiten im Zielunternehmen untersucht.

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