Rn. 20

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

Das Förderkonzept des AVmG (sog Riesterrente) ähnelt der Regelung des Familienlastenausgleichs. Konzipiert ist die steuerliche Förderung zweigleisig

Der für den StPfl günstigere Förderweg wird vom FA von Amts wegen ermittelt (Günstigerprüfung).

Förderberechtigt sollen nach dem gesetzgeberischen Willen diejenigen sein, die von der Absenkung des Rentenniveaus betroffen sind. Die Förderung ist dabei auf bestimmte Anlageprodukte beschränkt. Durch Art 7 AVmG, der mit dem AltZertG die gesetzliche Grundlage für ein besonderes Verwaltungsverfahren geschaffen hat, in dem sich Produkte einem besonderen Zertifizierungsverfahren zu unterziehen haben, soll sichergestellt werden, dass bestimmte Mindestvoraussetzungen eingehalten werden. Eine Aussage über die Qualität oder Rentabilität des Anlageprodukts soll die Zertifizierung aber gerade nicht enthalten (s § 2 Abs 3 AltZertG).

Altverträge, die vor dem In-Kraft-Treten des AltZertG abgeschlossen wurden, können grds ebenfalls zertifiziert werden, sofern sie die Voraussetzungen erfüllen (§ 14 AltZertG). Die Zertifizierung obliegt nach § 5 Abs 1 Nr 34 FVG dem BZSt.

 

Rn. 21–24

Stand: EL 152 – ET: 08/2021

vorläufig frei

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