Vorab: ChatGPT ist keinesfalls der bessere Kanzleimitarbeiter. Denn ChatGPT generiert teilweise Falschinformationen. Dies gilt besonders bei Fragen, bei der die Antwort eine präzise Information erwarten lässt u. a.:
- Individuelle Steuerfragen
- Wiedergabe von BMF-Schreiben etc.
- Quellenangaben/Literatur
Mit der Verbesserung der Modelle nehmen die sog. Halluzinationen zwar ab, lassen sich aber nicht ganz ausschließen. Überprüfen Sie die Antworten daher stets kritisch (4-Augen-Prinzip).
Auch rechtliche Rahmenbedingungen (Urheberrecht, Datenschutz, AI-Act) limitieren die Einsatzmöglichkeiten von ChatGPT.
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