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[Autor/Stand] Besondere Betrachtung verlangen in diesem Zusammenhang die sog. "Liechtenstein-Fälle" aus dem Jahr 2008 und die mehrfachen Fälle von Ankäufen ausländischer (meist Schweizer) Bankinformationen durch den deutschen Fiskus. Bei Ersteren waren von einem ehemaligen Mitarbeiter Kundenkontodaten bei einer Bank aus Liechtenstein entwendet worden. Die Daten wurden für eine finanzielle Gegenleistung Mitarbeitern des BND übergeben, die die Daten wiederum den Steuerbehörden zukommen ließen. Die genauen Einzelheiten des Sachverhalts sind unklar. Bei den als "Schweizer-Datenaffäre" bekannt gewordenen Ankäufen von Datenträgern mit Bankinformationen deutscher Anleger erfolgte der Ankauf der Daten erstmals Anfang 2010 direkt durch Beamte der Finanzverwaltung. Zwischenzeitlich hat es mehrere Käufe von Datenträgern – in der Presse oft als "Steuer-CDs" bezeichnet – durch deutsche FinB, insb. das FinMin. NW, gegeben. Verkäufer sind dabei i.d.R. (ehemalige) Bankmitarbeiter.

Einerseits weisen die Fälle Parallelen zu den Bankermittlungen auf: Auch hier müssen bankinterne Daten erst mit Steuerdaten abgeglichen werden. Andererseits kommt hinzu, dass diese Daten wenigstens im Verdacht stehen, rechtswidrig erlangt worden zu sein. Insbesondere im Zusammenhang mit der Verwertbarkeit der Daten im Strafverfahren bestehen daher Probleme.

[Autor/Stand] Autor: Schauf, Stand: 01.10.2021

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