Bereitstellungszins

Das Darlehen ist innerhalb von 12 Monaten nach Zuteilung vollständig abzurufen. Dies kann in einer Summe oder in größeren Teilbeträgen geschehen. Die Abruffrist kann aber auf Antrag auf 24 Monate ausgedehnt werden. Für die noch nicht abgerufenen Darlehensbeträge wird eine monatliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % erhoben. Die Berechnung erfolgt auf den 6. Monat und 2 Bankarbeitstage nach Zusage.

Das Darlehen wird zu 100 % ausgezahlt.

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