Die KfW-Förderprogramme finden grundsätzlich keine Anwendung bei folgenden Maßnahmen:

  • Keine Förderung

    Umschuldung von bereits bestehenden Darlehen,

  • Nachfinanzierungen für bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen,
  • gewerblich genutzte Flächen oder Objekte,
  • Maßnahmen oder Finanzierungen im Zusammenhang mit Ferien- und Wochenendhäusern.

Die Programme 124 und 134 schließen zusätzlich die Förderung aus, wenn das Objekt oder die Fläche vermietet wird.

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