Am 1. Juli 2021 haben die Mitglieder des sogenannten Inclusive Framework on BEPS, dem zuständigen Gremium bei der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (Organisation for Economic Co-operation and Development, OECD), eine breite internationale Grundsatzeinigung auf die Eckpfeiler der Reform erzielt.

Am 9./10. Juli 2021 haben in Venedig die Finanzministerinnen und Finanzminister der 20 wichtigsten Industrie- und Schwellenländer, der Gruppe der Zwanzig (G20), dieses Konzept beschlossen. Dabei blieben aber einige technische Details offen. Diese konnten bei einem weiteren Treffen des Inclusive Framework on BEPS am 8. Oktober 2021 geklärt werden. Zudem hat sich die Staatengemeinschaft auf einen Implementierungsfahrplan zur Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen geeinigt.

Der internationalen Einigung haben sich mittlerweile 141 Staaten angeschlossen. Die erzielten Ergebnisse wurden beim Treffen der G20 -Finanzministerinnen und -Finanzminister am 13. Oktober 2021 in Washington gebilligt.

Für die Umsetzung der globalen effektiven Mindestbesteuerung unter Säule 2 hat das OECD-Sekretariat am 20. Dezember 2021 international abgestimmte Musterregelungen veröffentlicht, die als Blaupause zur Überführung der globalen effektiven Mindestbesteuerung in nationales Recht dienen sollen. Ergänzt wurden die Musterregelungen am 14. März 2022 durch die Veröffentlichung eines Musterkommentars, der als Auslegungs- und Interpretationshilfe dient.

Zur einheitlichen Umsetzung innerhalb der Europäischen Union haben sich die EU -Mitgliedstaaten zudem am 15. Dezember 2022 auf eine gemeinsame Richtlinie geeinigt. Diese Richtlinie musste bis zum 31. Dezember 2023 in nationales Recht umgesetzt werden .

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