Wohnungsbestand

Gefördert werden Maßnahmen am Wohnungsbestand, die dazu führen, dass Barrieren reduziert oder sogar abgebaut werden. Die Fördermaßnahmen sollen dazu dienen, den Zugang zum Wohngebäude und Wohnungen zu verbessern. Förderfähig sind hierbei insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Wege zu Gebäuden und regelmäßig genutzten Einrichtungen
  • Umbau und/oder Schaffung von Abstellplätzen
  • Einbau von Treppenliften
  • Umgestaltung des Treppenhauses im Sinne des Programms
  • Anbringung von Stütz- und Haltesystemen
  • Anbringung von Rampen zur Überwindung von Barrieren
  • Nachrüstung von Aufzugsanlagen
  • Verbesserung bestehender Aufzugsanlagen
  • Maßnahmen zum Wetterschutz
  • Schaffung von Bewegungsflächen im Eingangsbereich und Wohnungszugang.

KfW-Förderbedingungen

Die obige Auflistung von Maßnahmen ist nicht abschließend. So sind auch hier nicht genannte Maßnahmen förderfähig, wenn sie den Programmzweck "Barrierereduzierung" erfüllen. Alle Maßnahmen müssen die technischen Mindestanforderungen der KfW-Förderprogramme 159 und 455 erfüllen. Ausgenommen hiervon sind P2 Ratio Plattenbauten. Bei diesen Objekten sind konstruktionsbedingte Abweichungen zulässig.

Gewerbliche Flächen

Befindet sich in einem Wohngebäude auch eine gewerblich genutzte Fläche, kommt eine Förderung nur in Betracht, wenn das Gebäude überwiegend zu Wohnzwecken genutzt wird und die Maßnahmen eindeutig und überwiegend den Wohnungen zugutekommen.

Fachunternehmer

Besitzt der Bauherr nicht die nötigen Voraussetzungen für die einwandfreie Vorbereitung und Durchführung der Maßnahme, so wird seitens der IB verlangt, dass die Maßnahmen durch Fachunternehmer ausgeführt werden.

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