BEG 261

Die ILB hat das Programm an den KfW-Förderprogrammen BEG 261 Wohngebäude – Kredit orientiert. Das heißt, dass grundsätzlich die Programmbedingungen der KfW gelten. Hier können Sie mit folgenden Konditionen planen:

Neubau Effizienzhaus 40 NH

  • Darlehenshöchstbetrag 120.000 EUR pro Wohneinheit
  • Auszahlungsquote 100 %
  • Kreditlaufzeiten zwischen 10 und 30 Jahren
  • erste Zinsbindungsfrist umfasst 10 Jahre
  • Programmzinssätze richten sich nach den jeweiligen Programmzinsen der KfW-Bank
  • Zahlungen und Tilgungen sowie tilgungsfreie Jahre entsprechen dem KfW-Programm 261
  • Tilgungszuschuss: 5 % des Zusagebetrags.

Sanierung Effizienzhaus 85, 70, 55 sowie 40

  • Darlehenshöchstbetrag 150.000 EUR pro Wohneinheit
  • Auszahlungsquote 100 %
  • Kreditlaufzeit zwischen 10 und 30 Jahren
  • 1. Zinsbindungsfrist umfasst 10 Jahre
  • Programmzinssätze richten sich nach den jeweiligen Programmzinsen der KfW-Bank
  • Zahlungen und Tilgungen sowie tilgungsfreie Jahre entsprechen dem KfW-Programm 261
  • Tilgungszuschüsse: je nach Standard bis zu 20 % des Zusagebetrags. Wird die EE-Klasse erreicht, erhöht sich der Tilgungszuschuss um 5 %.
 
Hinweis

So erreichen Sie die EE-Klasse

Wenn die erneuerbare Energie und/oder unvermeidbare Abwärme einen Anteil von mindestens 55 % des für die Wärme- und Kälteversorgung des Gebäudes erforderlichen Energiebedarfs erbringen, liegen die Bedingungen für eine EE-Klasse beim Effizienzhaus vor.

Zusätzlich wird vorausgesetzt, dass der auf erneuerbaren Energien basierende Wärme- oder Kälteerzeuger bzw. das Wärme- oder Gebäudenetz als Bestandteil der geförderten Sanierung zur Effizienzhaus-EE-Klasse erstmals eingebaut oder erstmals angeschlossen wird. Dabei darf zuvor kein solcher Wärmeerzeuger im Gebäude vorhanden gewesen sein. Bei einer schrittweisen Sanierung kann die EE-Klasse nur einmal erreicht werden.

Werden die Darlehen nicht bis zum Ablauf von 12 Monaten nach Zusage abgerufen, so wird ab dem 13. Monat eine monatliche Bereitstellungsprovision in Höhe von 0,15 % auf die noch nicht abgerufenen Darlehensmittel erhoben. Eine Teilrückführung bzw. vollständige Rückführung während der Zinsbindung ist nicht vorgesehen.

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