Förderbanken & Förderinstitute

Förderbanken bzw. Förderinstitute sind Unternehmen zwischen Staat und Wirtschaft. Förderbanken sind Kreditinstitute und auch Vergabestelle (Förderorganisation) von beantragten Zuschüssen, somit Unternehmen, die nach kaufmännischen Grundsätzen geführt werden und nach bankaufsichtsrechtlichen Regeln arbeiten. Sie sind ein Instrument staatlicher Wachstums- und Strukturpolitik.

Die Ziele dieser Wachstums- und Strukturpolitik sind:

  • die Beeinflussung der langfristigen Entwicklungstrends der Wirtschaft,
  • die Vermeidung bzw. Überwindung von Strukturkrisen, die das gesamtwirtschaftliche Gleichgewicht stören,
  • die Abschwächung bzw. sozial verträgliche Ausgestaltung der negativen Veränderungen bzw. Entwicklungen, die durch neue Produkte, Globalisierung oder Strukturwandel hervorgerufen werden.

Die Förderinstitute in Deutschland sind in Bund und Land "geteilt". Es gibt die Bundesförderbanken und die Landesförderbanken bzw. Landesförderinstitute. Bei den Landesförderbanken/Landesförderinstituten gibt es selbstständige und unselbstständige. Und bei den selbstständigen Landesförderbanken/Landesförderinstituten gibt es öffentlich-rechtliche und privatrechtliche Förderbanken.

Merke: Auf EU-Ebene und auch in Deutschland gibt es noch weitere Förderorganisationen!

Zu den Bundesförderbanken gehören die KfW und die Landwirtschaftliche Rentenbank. Diese beiden Förderbanken arbeiten bundesweit.

Zu den Landesförderbanken, die in den einzelnen Bundesländern aktiv sind und auch regional arbeiten, gehören:

  • Baden-Württemberg: L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg
  • Bayern: LfA Förderbank Bayern,
  • Bayern: Bayerische Landesbodenkreditanstalt (Anstalt der BayernLB)
  • Berlin: Investitionsbank Berlin (IBB)
  • Brandenburg: Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
  • Bremen: Bremer Aufbau-Bank GmbH (BAB)
  • Hamburg: Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB)
  • Hessen: Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
  • Mecklenburg-Vorpommern: Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (Geschäftsbereich der NORD/LB)
  • Niedersachsen: Investitions- und Förderbank Niedersachsen - NBank
  • Nordrhein-Westfalen: NRW.BANK
  • Rheinland-Pfalz: Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
  • Saarland: Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB)
  • Sachsen: Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
  • Sachsen-Anhalt: Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA) (Anstalt der NORD/LB)
  • Schleswig-Holstein: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Thüringen: Thüringer Aufbaubank (TAB)

Förderbanken – Aufgaben und Geschäftsfelder:

Bei den Aufgaben der Förderbanken/Förderinstituten hat sich in den vergangenen Jahrzehnten eine umfassende Aufgabenliste ergeben. Diese Aufgaben sind in den politischen Zielen der Eigentümer der jeweiligen Förderbanken begründet(!). Die wesentlichen Förderbereiche sind:

  • Mittelstand
  • Risikokapital
  • Agrarwirtschaft
  • Infrastruktur
  • Wohnungs- und Städtebau
  • Umweltschutz
  • Forschung, Entwicklung und Innovation
  • Fischerei und Aquakultur
  • Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse

Für den Steuerberater kann sich hierbei schon eine Spezialisierung ableiten, wenn bestimmte Fördermittelberatungsfelder im Vordergrund stehen sollen. Beispielhaft sind hier Beratungsfelder aufgeführt, die die meisten Potenziale in der Beratung für den Steuerberater und den Mandanten ergeben:

  • EU-Förderung bzw. Beantragung von EU-Förderprogrammen
  • Gründung
  • Selbstständigkeit
  • Unternehmenskauf
  • Investitionen
  • Wachstum
  • Unternehmensnachfolge
  • Unternehmensverkauf
  • Umweltschutz
  • Energieeffizienz
  • Forschung
  • Entwicklung
  • Innovation
  • Konsolidierung
  • Umschuldung
  • Rettung
  • Umstrukturierung

Geschäftsfelder der Förderbanken:

Die verschiedenen Arbeitsfelder der Förderbanken/Förderinstitute sind in den Geschäftsfeldern organisiert. Die umfangreichen Möglichkeiten werden durch Verordnungen, Bestimmungen, Gesetze, etc. geregelt und sind darin eingefasst.

Zu den Geschäftsfeldern der Förderbanken gehören:

  • Durchführung von öffentlichen Förderaufgaben
  • Beteiligungen an Projekten im Gemeinschaftsinteresse, die von der Europäischen Investitionsbank oder ähnlichen europäischen Finanzierungsinstitutionen mitfinanziert werden
  • Gewährung von Darlehen und anderen Finanzierungsformen an Gebietskörperschaften und öffentlich-rechtliche Zweckverbände
  • Maßnahmen rein sozialer Art (bspw. Mitarbeiterkredite, soziale Wohnraumförderung etc.)
  • Exportfinanzierungen außerhalb der EU, des EWR und von Ländern mit offiziellem Status als EU-Beitrittskandidat, soweit diese im Einklang mit den für die Gemeinschaft bindenden internationalen Handelsabkommen, insb. den WTO-Abkommen stehen.

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