Unter Factoring versteht man die Abtretung von Forderungen an ein Unternehmen, das diese Forderungen sofort bevorschusst und im Zeitpunkt der Fälligkeit den Einzug der Forderung übernimmt. Das abtretende Unternehmen erhält auf diese Weise schnelle Liquidität aus den noch nicht fälligen Forderungen.

Beim echten Factoring geht das Ausfallrisiko auf das Factoring-Unternehmen über. Beim unechten Factoring geht das Ausfallrisiko nicht auf das Factoring-Unternehmen über.

Die wichtigsten Vorteile des Factorings sind:

  • Liquiditätsverbesserung (sofortiger Zufluss liquider Mittel)
  • Einräumung längerer Zahlungsziele gegenüber Kunden
  • Geringerer Verwaltungsaufwand (kein eigenes Mahnwesen)
  • Abwälzung des Ausfallrisikos
  • keine psychologische Belastung durch Ärger über nicht zahlende Kunden

Die wichtigsten Nachteile des Factorings sind:

  • Factoringgebühren für Verwaltung und Einzug der Forderung sowie Übernahme des Ausfallrisikos und Zinsen für Bevorschussung der Forderungen
  • Negatives Image bei Geschäftspartnern
  • Kein oder nur geringer Einfluss auf den Umgang des Factoring-Unternehmens mit den Kunden (insbesondere im Mahnverfahren)
 
Praxis-Tipp

Mehr zum Factoring

Umfangreiche Informationen zum Factoring befinden sich auf der Internetseite des "Bundesverbands Factoring für den Mittelstand" (www.bundesverband-factoring.de) sowie auf den Internetseiten der einzelnen Factoring-Gesellschaften.

 
Praxis-Beispiel

Kosten-Nutzen-Analyse eines Factorings

Die A-GmbH sieht sich trotz guter Umsätze mit Liquiditätsproblemen konfrontiert, da die Kunden der GmbH teilweise sehr lange Zahlungsziele in Anspruch nehmen und die GmbH in jüngster Zeit nicht unerhebliche Zahlungsausfälle zu verzeichnen hatte. Die Kreditlinien bei der Hausbank sind derzeit annähernd ausgeschöpft, sodass die GmbH aufgrund der angespannten Liquiditätslage Zahlungsziele gegenüber ihren Lieferanten stets voll ausnutzen muss und daher Skontomöglichkeiten nicht in Anspruch nehmen kann.

Im Einzelnen stellt sich die Situation wie folgt dar:

  • Forderungsbestand (durchschnittlich): 2.000.000 EUR
  • Wareneinkauf (durchschnittlich): 8.400.000 EUR/Jahr
  • Höhe des Lieferantenkredits (durchschnittlich): 1.400.000 EUR
  • Forderungsausfälle (durchschnittlich): 50.000 EUR/Jahr

Der A-GmbH liegt folgendes Angebot einer Factoring-Gesellschaft über ein echtes Factoring vor:

  • Bevorschussung angekaufter Forderungen zu 80 %
  • Die Factoring-Gesellschaft berechnet für die bevorschussten Beträge einen Zinssatz von 7,5 %
  • Gebühren und Provisionen: 132.000 EUR/Jahr (durchschnittlich)

Die A-GmbH würde bei Inanspruchnahme des Factorings eigene Verwaltungskosten für Buchhaltung und Mahnung i. H. v. 40.000 EUR pro Jahr einsparen und beim Wareneinkauf 3 % Skonto ziehen können.

Kosten-Nutzen-Analyse des Factorings:

Video: Was bedeutet Factoring – Teil 1

Video: Was bedeutet Factoring – Teil 2

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