Geförderte Maßnahmen

Folgende Maßnahmen werden gefördert:

  • die Errichtung oder Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen, die zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen dienen sowie deren zugehörigen Komponenten. Der erzeugte Strom muss allerdings für die Eigenversorgung bestimmt sein und darf nicht in das öffentliche Netz eingespeist werden;
  • der Einbau energieeffizienter Motoren der Effizienzklasse IE4. Die Motoren müssen der Verordnung (EG) Nummer 640/2009 in Verbindung mit IEC 60034-30 entsprechen;
  • der Einbau energieeffizienter drehzahlgeregelter Motoren der Effizienzklasse IE3, wenn diese der Verordnung (EG) Nummer 640/2009 entsprechen;
  • der Einbau energieeffizienter Kreisel- und Trockenläuferpumpen. Die Pumpen müssen einem Mindesteffizienzindex ≥ 0,7 gemäß der Verordnung (EU) Nummer 547/2012 sowie für Nassläufer- und Umwälzpumpen einen Energieeffizienzindex ≤ 0,20 gemäß der Verordnung (EU) Nummer 641/2009 in der jeweils gültigen Fassung erfüllen;
  • die Errichtung oder Erweiterung der Mess-, Steuer- und Regeltechnik der gesamten Versorgungs- oder Entsorgungsanlage zur effizienten Regelung von Energieströmen im Zusammenhang mit der Modernisierung der Abwasseranlage. Hierzu gehört auch die Einbindung in ein Energie- oder Umweltmanagementsystem über eine Energiemanagement-Software;
  • der Einbau oder die Errichtung von Anlagen für die energieeffiziente Kühlung des Trinkwassers, wenn die Abwärme für weitere Wärmeanwendungen im Quartier genutzt wird;
  • die Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken unter Nutzung von Turbinen oder rückwärtslaufenden Pumpen;
  • der Einbau oder die Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung in öffentlichen Kanalsystemen;
  • der Austausch der Belüfter in aeroben Klärbecken, wenn dies mit dem Einbau einer NH4-geführten Regelung des Sauerstoffeintrags zur Belüftung bei der aeroben Abwasserbehandlung vorgenommen wird.
 
Praxis-Tipp

Grundstücke

Ist ein Grundstück ein notwendiger Bestandteil der Investition, so kann dies über das Programm "IKK-Investitionskredit Kommunen (208)" finanziert werden. Voraussetzung ist, dass die Anschaffung innerhalb von 2 Jahren vor Antragstellung erfolgte.

Beratungs-, Planungs-, Baubegleitungsleistungen sowie die notwendigen Aufwendungen für Nebenarbeiten werden ebenfalls gefördert.

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