Privates Veräußerungsgeschäft gem. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG nach trennungsbedingtem Auszug eines Ehepartners Der BFH hat entschieden, dass die für § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EStG erforderliche willentliche Veräußerung auch dann vorliegt, wenn ein Ehegatte im Zuge einer Scheidungsfolgevereinbarung seinen Miteigentumsanteil an der ehelichen Wohnung auf den anderen Ehegatten überträgt, um einer von diesem andernfalls angedrohten Zwangsvollstreckung zu entgehen. Zudem nutze ein Ehegatte nach seinem Auszug das Familienheim nicht mehr zu eigenen Wohnzwecken i.S.d. § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 S. 3 EStG, wenn dieses vom geschiedenen Ehepartner zusammen mit einem minderjährigen gemeinsamen Kind weiterbewohnt werde (BFH v. 14.2.2023 – IX R 11/21). EStB 2023, 174
Steuerbarkeit von Gewinnen aus der Veräußerung von verschiedenen Kryptowährungen Gewinne aus Tausch und Veräußerung von Kryptowährungen wie Bitcoin, Ethereum und Monero unterfallen der Besteuerung nach § 22 Nr. 2, § 23 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 EStG, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr beträgt (BFH v. 14.2.2023 – IX R 3/22). EStB 2023, 129
Spekulationsbesteuerung des auf tageweise vermietete Räume entfallenden Veräußerungsgewinns Wird eine zu eigenen Wohnzwecken genutzte Immobilie teilweise tageweise an Dritte vermietet und sodann innerhalb der 10-jährigen Spekulationsfrist veräußert, ist ein dabei entstandener Veräußerungsgewinn insoweit zu versteuern, als er auf die vermieteten Räume entfällt (BFH v. 19.7.2022 – IX R 20/21). EStB 2023, 99

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